
Wichtige Termine und Fristen Frühjahr 2025
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
Wer das Video von Prof. Dr. Christoph Juhn und Matthias Weidmann gesehen hat, hat sich vielleicht ersteinmal erschreckt und sich gefragt „Erhalte ich mit der Förderung durch meine Genossenschaft auch Zuwendungen, bzw. Sachdividenden, die ich versteuern muss?“
In diesem Beitrag möchten wir Sie darüber aufklären, ob und in welchen Fällen diese Aussage zutreffend ist.
Hier möchten wir zunächst die Begrifflichkeiten klären um Missverständnissen vorzubeugen:
Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Volker Beuthien hat mit seinem Gesetzeskommentar zum Genossenschaftsgesetz bereits klar erläutert, dass die Förderung einer Genossenschaft gemäß ihres Zwecks keine Zuwendung und somit auch keine Sachdividende darstellt.
Was in dem Video nicht berücksichtigt wird: Eine Genossenschaft muss einen förderwirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Mitglieder können also durch die Genossenschaft gefördert werden, wobei die Förderungen dem im Genossenschaftszweck vereinbarten Mitgliedergeschäft dienen müssen.
Ein Beispiel:
Die im Video von Prof. Dr. Christoph Juhn und Matthias Weidmann getroffenen Aussagen können unter bestimmten Voraussetzungen durchaus zutreffend sein:
Zu versteuernde Vorteile entstehen also nur dann, wenn die Genossenschaft Einnahmen außerhalb ihres Mitgliedergeschäfts hat und dann außerhalb des Genossenschaftszwecks Geld für die Mitglieder ausgibt.
Bei Genossenschaften, deren Gründung wir begleiten, ist eine private Nutzung von Fördermitteln bereits im Beschluss kategorisch ausgeschlossen. Somit können keine privaten Vorteile entstehen, die besteuert werden könnten.
Dies ist so möglich, da es sich bei der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft eben nicht um eine „Mitarbeiterschaft“ handelt.
Das (Sach-)Vermögen der Genossenschaft liegt also bei der Genossenschaft selbst und kann nicht einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden.
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