Die Genossenschaft und ihre Immobilien – Teil 2:
Was ist besser: Mit der Genossenschaft Immobilien mieten oder kaufen?

Ein Thema das unsere Kunden am häufigsten beschäftigt, ist die Unterbringung von Immobilien in der Genossenschaft. Geht das? Und wenn ja: wie?

In dieser Beitragsreihe werden wir das Thema Immobilien und Genossenschaften näher beleuchten und Ihnen Möglichkeiten und Stolpersteine aufzeigen.

 

In Teil 2 beschäftigen wir uns mit der Art der Unterbringung von Immobilien in der Genossenschaft. Ist es sinnvoller diese zu mieten oder zu kaufen?

Sven Leudesdorff-Pfeifer über D&O Versicherungen und Genossenschaften

Ziel und Strategie definieren

Welche der beiden Optionen (Anmietung oder Kauf) sich am besten für Sie und Ihre Genossenschaft eignet hängt maßgeblich von dem Ziel und der Strategie Ihrer Genossenschaft ab.

Fragen Sie sich zunächst “Was möchte ich erreichen? Wofür sollen die Immobilien verwendet werden? Welche Idee oder Strategie verfolge ich wirklich?”

Hieraus ergibt sich häufig schon die sinnvollste Option.

  • Ein Beispiel

    Nehmen wir einmal an, dass die Genossenschaft zum Ziel hat einen Immobilienbestand aufzubauen oder Immobilien zu kaufen, zu sanieren und zu verkaufen.
    Für eine solche Genossenschaft ist das Kaufen einer Immobilie elementar. Die ihrem Zweck entsprechenden Ankäufe von Immobilien tätigt sie natürlich selber.
    Angemietet werden höchstens Büros oder Repräsentationsräume.

Genossenschaften, die nicht die Absicht haben im größeren Stil Immobilienhandel zu betreiben, sind in ihrer Entscheidung etwas freier.

Für sie kann es auch sinnvoll sein eine Immobilie nicht zu kaufen sondern zu mieten oder zu pachten.

Die Vor- und Nachteile

Ob Miete oder Kauf – beide Optionen bringen Vor- und Nachteile für Sie und Ihre Genossenschaft mit sich, die Sie gegeneinander abwägen sollten.

Eigentümer ist die Genossenschaft

Genossenschaft

(Nicht-)Mitglied

* Hierfür sind Dauernutzungsverträge abzuschließen, in denen die (vergünstigte) Miete festgehalten ist. Ferner sollte man bei kleinen Genossenschaften einen Mitgliederbeschluss erwirken.

Eigentümer ist ein (Nicht-)Mitglied

Genossenschaft

(Nicht-)Mitglied

  * Beispiel: Die Genossenschaft pachtet für 100 €/mtl. von einem Mitglied unter der Voraussetzung Reparatur- und Instandhaltungskosten selbst zu zahlen. Nun vermietet sie die Immobilie für 500 €/mtl. weiter. Sie macht hohen Gewinn, trägt aber das Risiko, während der Eigentümer weniger Gewinn macht, dafür jedoch das Risiko ausgelagert hat.

** Hierzu sollten die Mitglieder einen Beschluss fassen und es muss natürlich ein sprechender Mietvertrag (kein Dauernutzungsvertrag) geschlossen werden.

Fazit

Es ist immer die Betrachtung des Einzelfalls nötig.

In den meisten Fällen macht  die Genossenschaft beides: Sie mietet, pachtet und sie kauft Immobilien.

Als Vorstand einer Genossenschaft sollten Sie immer die kompletten Folgen (auch durchaus über zehn Jahre) kalkulieren und dann eine Entscheidung treffen, welche Variante für Sie als Genossenschaft und für die Mitglieder die bessere ist.

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