
Die vermögensverwaltende Genossenschaft
Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Unser Seminar zur Inbetriebnahme von Genossenschaften war ein voller Erfolg!
In einer Mischung aus Vorträgen, Workshops und praktischen Übungen wurden die Teilnehmer durch das Seminar geführt und sind nun in der Lage ihre Genossenschaft selbst zu gestalten und größtenteils selbst zu verwalten.
Es blieben keine Fragen offen und unserer Teilnehmer sind begeistert!
Hier erfahren Sie alles zum Seminar und zu den weiteren Terminen.
Das Seminar steht unter dem Motto “Genossenschaft verstehen – Genossenschaft leben”.
Daher fangen wir in unserem Seminar bei grundlegenden Fragestellungen zum Genossenschaftswesen und dem Betrieb einer Genossenschaft an und leiten Sie anhand von Vorträgen, Workshops und praktischen Übungen durch das Seminar, sodass Sie letztendlich in der Lage sind Ihre Genossenschaft selbst aktiv zu gestalten und zu verwalten.
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Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Wir haben hier bereits diverse Beiträge zu gemacht und auch in unserem Newsletter und der Frage der Woche wurde dieses Thema immer wieder aufgenommen.
Dennoch handelt es sich noch immer um eine der beliebtesten Fragen unserer Kunden:
Kann die Genossenschaft für Ihr Mittagessen aufkommen?
Dieser Beitrag widmet sich einem etwas unangenehmen, aber dennoch sehr wichtigem Thema:
Kann die Genossenschaft vor Pfändung und so auch vor Insolvenz schützen?
Wie genau funktioniert das und welche Probleme können dabei auftreten?