Auslandsstrukturen mit einer Genossenschaft – Teil 1

Im Gespräch mit unseren Kunden kommt immer wieder die Frage nach der Eignung der Genossenschaftsform für Auslandsstrukturen auf.

 

In diesem Beitrag und den kommenden Wochen möchten wir Ihnen daher einen Überblick über die möglichen Strukturen und Unternehmensformen im Ausland geben sowie über deren Zusammenwirken mit einer deutschen Genossenschaft.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge.

Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Verbindung zum Ausland - eG vs. GmbH

Die Genossenschaft hat ihren Rechtssitz in Deutschland.

Damit besteht eine deutsche Struktur, die sich mit dem Ausland verbinden lässt. Bei einer Genossenschaft lässt sich dies durch die Mitgliedschaft lösen.

D.h. auf der einen Seite befindet sich die Genossenschaft, mit in einer Holdingstruktur. Auf der anderen Seite ist ein ausländisches Unternehmen.

Diese lassen sich durch eine Mitgliedschaft des ausländischen Unternehmens in der Genossenschaft verbinden.

 

Bei einer GmbH ist dies so nicht möglich.

Diese müsste ein Tochterunternehmen im Ausland gründen, was manchmal eher ungünstig ist und vermieden werden soll.

 

Die Genossenschaft ist hier also das optimalere Modell, aber warum ist das so?

Der Mehrwert der Genossenschaft

Der entscheidende Vorteil entsteht bei der Ausschüttung:

Wenn Sie bei einer Genossenschaft ausschütten, erfolgt diese Ausschüttung zu 95% steuerfrei – auch ins Ausland.

Natürlich erst nach der bereits erfolgen, regulären Besteuerung der Genossenschaft.

 

Nun kommt häufig die Frage auf “wenn ich doch trotzdem reguläre Steuern bereits in Deutschland abführen muss, ist das doch gar nicht so günstig, oder?”

Nehmen wir einmal an, Sie haben ein Unternehmen im Ausland, welches operatives Geschäft macht. In diesem Fall gibt es drei Möglichkeiten:

Die Genossenschaft ermöglicht alle drei Optionen zu günstigen Sätzen: Nämlich zu 95% steuerfrei (inkl. den 1,5%, bzw. 1,7% mit Solidaritätszuschlag).

Es kommt also immer auf die jeweilige Blickrichtung an.

Beispiel: Armenien

Herr Sven Leudesdorff-Pfeifer befindet sich bspw. zur Zeit in Armenien um eine ausländische Firma zu gründen und auch in das Land selbst zu investieren.
In diesem Fall soll also Geld aus Deutschland nach Armenien gebracht werden um dort zu investieren.

Hier gibt es mehrere Optionen:

  • Ausschüttung an die Mitglieder

    Das erwirtschaftete Geld wird regulär in Deutschland versteuert und dann an die Mitglieder ausgeschüttet.
    Das armenische Unternehmen erhält als Mitglied der Genossenschaft also auch eine Ausschüttung.

  • Darlehen an das Mitglied

    Die Genossenschaft vergibt ein Darlehen an das armenische Unternehmen. Dieses kann dann mit dem Geld im Land selbst agieren und die Zinseinnahmen der Genossenschaft erfolgen in Deutschland wieder zu 95% steuerfrei.
    Die Tilgung erfolgt dann natürlich kostenfrei, wobei das Geld auch einfach in Armenien bleiben kann.

  • Mitarbeiter

    Eine andere und die steuergünstigste Option stellt die Beschäftigung eines Mitarbeiters im armenischen Unternehmen dar. Dieses erbringt Dienstleistungen für die Genossenschaft und stellt somit Rechnungen an die Genossenschaft, was zu einem Geldfluss aus Deutschland nach Armenien führt.
    Das ist so möglich, da die Genossenschaft niemandem gehört und die beiden Unternehmen somit nicht den gleichen Inhaber haben.

Auslandsstruktur - ja oder nein?

Natürlich müssen diese Modelle immer “Hand und Fuß” haben.

Im Laufe dieser Beitragsreihe werden wir Ihnen daher Modelle mit verschiedenen ausländischen Firmen vorstellen, darunter auch mit einer zypriotischen Limited, oder einer US-Amerikanischen LLC.

Dabei gibt es Themen, die immer wieder aufkommen sowie länderspezifische Vorgaben, die es zu beachten gilt.

 

Generell sollte bei der Auswahl des Landes, der Unternehmensform und der Struktur immer das individuelle Ziel betrachtet werden. Nicht jedes Land und jede Struktur eignet sich auch für jedes Vorhaben.

Das liegt allein schon an den unterschiedlichen Gesetzen und Steuersätzen in den jeweiligen Ländern.

Beispiel: Besteuerung Armenien

Armenien möchte beispielsweise neue Unternehmen im Land fördern und besteuert diese mit gerade einmal 5% vom Umsatz und 5% vom Gewinn.

Somit fallen gerade einmal 10% Steuern an.

Soll dieses erwirtschaftete Geld nun zurück nach Deutschland gebracht werden, kommen in Deutschland natürlich nochmals Steuern hinzu.

Wie hoch diese sind, hängt von der Art des Geldtransfers ab:

  • Ausschüttung

    Bei einer Ausschüttung des Geldes wird dieses in Deutschland nochmals mit 1,5%, bzw. 1,7% besteuert.
    Somit kann das erwirtschaftete Geld aus Armenien für insgesamt 11,5% / 11,7% nach Deutschland geholt werden.

  • Rechnung

    Erbingt das deutsche Unternehmen, bspw. die Genossenschaft, eine Dienstleistung für das armenische Unternehmen, kann sie diese einfach in Rechnung stellen.

Ausblick

Die Zusammenhänge, Strukturen und Steuersysteme können, wie Sie sehen, relativ schnell komplex werden.
Daher werden wir in den kommendem Wochen den einzelnen Ländern jeweils einen eigenen Beitrag widmen.

In der kommenden beginnen wir zunächst mit einem Schaubild für die Darstellung der Auslandsstruktur im Allgemeinen, bevor wir in den nachfolgenden Wochen auf die Länder und deren geeignete Firmierungen eingehen.

 

Generell stellen wir Ihnen nur Strukturen vor, mit denen wir selbst bereits praktische Erfahrungen sammeln konnten, bzw. zu denen wir fachliche Kompetenz bei uns oder in unserem Netzwerk vorweisen können.

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