Die Sozialversicherungspflicht und die Genossenschaft
Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit für die Genossenschaft?
Was passiert bei einem Formwechsel?
Welche Optionen gibt es hier?
In jüngster Vergangenheit hört man immer wieder von Genossenschaften, die Anzeigen erhalten haben.
Dies führt natürlich auch bei unseren Kunden und denen unseres Partner “GuteGenossenschaft (GuGe eG)” zur Verunsicherung.
Daher möchten wir die Gelegenheit nutzen und etwas Licht ins Dunkel bringen.
Dabei können wir zunächst einmal Entwarnung für alle Genossenschaften geben, die mit der GutenGenossenschaft gegründet haben.
Hinter diesen Genossenschaften steht ein, durch Steuerberater mehrfach geprüftes, steuerliches Konzept, welches nicht zu einer Anzeige führen kann.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Wer durch die GuteGenossenschaft gegründet hat, hat eine Genossenschaft die auf einem sicheren, steuerlichen Konzept basiert.
Leider gibt es auch diverse andere Anbieter, die mit Modellen agieren, die rechtswidrig sind.
Beispielsweise gibt es Anbieter, die Genossenschaften als sogenannte Vorratsgenossenschaften anbieten. Da diese keinen Geschäftsbetrieb haben sind sie natürlich illegal und es handelt sich dabei um eine Straftat, die zur Anzeige gebracht werden kann.
Diese Anbieter von fragwürdigen Modellen sind leider kein Einzelfall. Aufgrund von utopischen Versprechungen darüber, was die Genossenschaft alles für Sie leisten kann, gewinnen sie leider immer wieder neue Kunden.
Bereits Mitte der 2000-er Jahre hat Herr Sven Leudesdorff-Pfeifer für den Verband in Frankfurt Verhandlungen mit diesen Menschen bzgl. der Gründung von Genossenschaften geführt.
Dabei wurde bereits dort die sinngemäße Aussage getroffen “Wenn das kein Traditionsverband mit uns macht, werden wir unseren eigenen Verband gründen.”
So ungefähr ist es dann auch gekommen: Es gibt einen Verband, der diese Genossenschaften aufgenommen hat. Dabei wurden auch Genossenschaften gegründet, die auf einem zweifelhaften Konzept beruhten und spätestens durch die Änderung des Körperschaftssteuergesetztes 2019 tatsächlich illegal wurden.
Dabei wurden beispielsweise auch die partizipierenden Mitglieder illegal um ihr Stimmrecht gebracht, was unter anderem massiv dem Genossenschaftsgesetz widerspricht.
Nun ist der Wirtschaftsprüferkammer aufgefallen, dass die Genossenschaften, die so vorgehen, alle beim gleichen Verband gegründet wurden.
In diesem Zuge fand eine eingehendere Prüfung statt, bei der auch das steuerliche Konzept der Genossenschaften näher beleuchtet wurde, welches keine rechtliche Grundlage hatte.
Beispielsweise enthielt das Konzept folgendes:
Sie bringen ein Mehrfamilienhaus in die Genossenschaft. Das durch dieses MFH erwirtschaftete Geld nutzen Sie dann um all Ihre Kosten zu decken – auch private Kosten wie sämtliche Nahrungsmittel, Reisen, Veranstaltungen, Fahrzeuge, etc.
Die Förderbedingungen entsprachen also nicht den gesetzlichen Vorgaben und die Satzung war unzureichend formuliert, sodass damit z.T. gar keine Förderungen möglich waren.
Als Ergebnis standen diese Genossenschaften im Fokus der Wirtschaftsprüferkammer und der Innenministerien der Länder.
Diese suchten sich bereits 2016-2017 Hilfe bei anderen Verbänden um die Situation nachvollziehen zu können und Unterstützung bei der Aufklärung zu erhalten.
Dabei wurde auch gefragt, ob die anderen Verbände die exkommunizierten Mitglieder des betroffenen Verbandes aufnehmen können.
Schon hier hat sich also die Absicht abgezeichnet, den Verband in die Mangel zu nehmen.
Nun ist dies leichter gesagt als getan, da die Genossenschaften zunächst einmal durch den Verband geschützt sind und man diesem nicht nahe treten kann, sofern der Verband selbst keine Fehler gemacht hat.
Wie sich herausstellte, hat der Verband jedoch durchaus Fehler gemacht.
Beispielsweise hat er bei zahlreichen Genossenschaften die verpflichtende Prüfung im ersten Betriebsjahr nicht durchgeführt sowie auch die weiteren, laufenden Prüfungen.
Dies war der ausschlaggebende Punkt um seitens der zuständigen Gremien im Jahr 2020 einen Austausch des Aufsichtsrates und Vorstands zu bewirken. Zudem durften keine weiteren Gründungen vorgenommen werden.
Als Resultat haben sich die entsprechenden Leute einen neuen Verband gesucht, mit dem sie seit Anfang 2021 weiterhin diese Genossenschaften gründen.
Auch hier ist davon auszugehen, dass diesen Verband das gleiche Schicksal blüht wie seinem Vorgänger.
Aktuell ist der Verband gezwungen sämtliche Mitglieder der Genossenschaften zu prüfen.
D.h. alle diese Mitglieder werden in Kürze ein 7-8 seitiges Dokument erhalten, in dem sie genaue Angeben zu dem vergangen Geschehen machen müssen und zudem eine ausführliche Erklärung darüber abgeben müssen, was sie fördern, wie sie es fördern und warum sie es fördern.
Aufgrund dieser Vorgehensweise haben bereits mehrere Vorstände dieser Genossenschaften aufgrund von Steuerhinterziehung eine Strafanzeige erhalten.
Natürlich ist diese Situation für die Gründer sehr belastend, da sie sich natürlich während der Gründung darauf verlassen haben, dass sie ein ordentliches, steuerliches Konzept haben.
Möchten Sie eine Genossenschaft gründen, so ist sehr wichtig, sich an seriöse Anbieter zu wenden und sich ordentlich beraten zu lassen.
Von der voranstehend erläuterten Situation sind nur die Mitglieder des entsprechenden Verbandes betroffen. Diesen möchten wir dazu raten den Verband zu wechseln, was jedoch auch zwangläufig mit einer Satzungsänderung einher gehen wird sowie mit der Umsetzung eines ordentlichen, steuerlichen Konzeptes.
Wir haben bereits im letzten Jahr viele betroffene Genossenschaft dabei unterstützt und bieten Ihnen auch gerne weiterhin unsere Hilfe an.
Bei Gründungen, die durch die GuteGenossenschaft durchgeführt werden, ist all unseren Kunden klar, das im ersten Betriebsjahr eine ausführliche Prüfung ansteht.
Dabei prüft der Verband ob die Angaben aus dem Business- und Finanzplan stimmen, ob das (Förder-)Konzept stimmt, aber vor allem auch die Satzung selbst. Oder ob nicht doch vielleicht andere Dinge gemacht wurden, ohne das Mitgliedergeschäft dafür zu nutzen.
Wir achten während des Gründungsprozesses darauf Sie detailliert über die Abläufe und Hintergründe sowie das zugrundeliegende, steuerliche Konzept aufzuklären und vermitteln Ihnen auch wie Sie bei der Inbetriebnahme und Führung Ihrer Genossenschaft kurz- und langfristig alles richtig machen.
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