
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
Nach erfolgreicher Gründung stellen sich viele die Frage „Und jetzt? Was muss ich als nächstes tun?“.
Natürlich gibt es ein paar Dinge, die Sie nach der Gründung erledigen sollten, bzw. für sich erledigen lassen sollten.
Welche Dinge das sind, worauf Sie dabei achten müssen und wer Sie darin unterstützen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
In Deutschland gibt es verschiedene Dinge, die Sie erledigen müssen, wenn Sie Ihre Genossenschaft Inbetriebnehmen möchten.
Dazu zählen:
Je nach Amtszuständigkeit müssen Sie beim Gewerbe- oder Ordnungsamt das Gewerbe der Genossenschaft anmelden.
Dafür sollten Sie wissen, was genau Sie dort reinschreiben und wie Sie am besten mit dem zuständigen Amt zurecht kommen, da es den Gewerbeämtern manchmal an Erfahrung mit Genossenschaften fehlt und die Kommunikation entsprechend schwierig ist.
Dieser Schritt erfolgt heute eigenverantwortlich ohne schriftliche Aufforderung. Hierfür müssen Sie sich bei Elster registrieren und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen, um anschließend eine Steuernummer zu erhalten.
Diese benötigen Sie zwingend für einen Vorsteuerabzug, daher raten wir Ihnen dazu diesen Schritt schnellstmöglich nach Eintragung vorzunehmen.
Nach Erhalt der Steuernummer kann auch die Umsatzsteuer Ident-Nr. beantragt werden.
Natürlich benötigt die Genossenschaft auch ein eigenes Bankkonto. Dabei bietet jedoch nicht jede Bank ein Konto für Genossenschaften an - dies sollten Sie also mit Ihrer Wunschbank besprechen.
Herr Sven Leudesdorff-Pfeifer hat hier gute Erfahrungen mit den Sparkassen und Volksbanken gemachen.
Dies ist ein sehr wichtiger und zugleich etwas komplizierterer Schritt, da hier Angaben zu komplexen Themen gemacht werden müssen. "Wer ist wirtschatflich Berechtigter? Wer ist fiktiv wirtschaftlich Berechtigter?"
Wenn in Ihrer Genossenschaft Leute beschäftigt / angestellt werden sollen, benötigen Sie eine Betriebsnummer.
Auch dies ist ein notwendiger Schritt. Dabei müssen Sie die entsprechenden Beträge entrichten.
Wie auch andere Unternehmen benötigt auch Ihre Genossenschaft eine ordentliche Buchführung. Hier gibt es diverse Dienstleister, die dies für Sie übernehmen können, oder ggf. kann auch Ihr Steuerberater nach Absprache Ihre Buchführung machen.
Seit diesem Jahr kommt für jedes Unternehmen die Verfahrensbeschreibung hinzu. D.h. Sie müssen dokumentieren, wie Sie buchhalterisch und mit Ihrem gesamten Geschäft umgehen.
Dies erfolgt schriftlich i.F. eines Organisationshandbuchs und stellt tatsächlich einen sehr großen Aufwand dar.
Dies ist eine Besonderheit bei den Genossenschaften. Ihr Verband hat einen Erfassungsbogen, den Sie entsprechend ausfüllen und zurück senden müssen.
Wie Sie sehen kommt hier einiges auf Sie zu. Wenn Sie sich selbst sicher genug fühlen und sich in allen Punkten gut auskennen können Sie diese Liste selbstverständlich in Eigenregie abarbeiten. Dies trifft jedoch in den wenigsten Fällen zu und insbesondere bei neuartigen Themen wie der Verfahrensdokumentation kommen meist viele Fragen auf.
Daher haben wir auch hierAngebote geschaffen um unsere Gründer zu unterstützen.
Dabei bieten wir zwei Pakete an:
Wir haben eine Lösung gefunden Ihnen hier eine Vorgabenkonforme Verfahrensbeschreibung zu einem fairen Preis anbieten zu können.
Bei Interesse können Sie uns gerne direkt über eine der untenstehenden Möglichkeiten kontaktieren.
Dieses Paket umfasst die anderen Punkte aus der Liste, welche Externe für Sie vornehmen können. Dazu zählen bspw. die Anmeldung beim Transparenzregister, Gewerbeanmeldung, Unterstützung beim Erfassungsbogen des Verbands und des Bogens zur steuerlichen Erfassung, Betriebsnummer, Beratung zur Bankauswahl, etc.
Auch hier können Sie uns gerne direkt kontaktieren.
Diese Pakete können natürlich einzeln oder auch ergänzend zu bestehenden Nachbetreuungspaketen durch uns gebucht werden.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2025
Auf mobilen Endgeräten kann es derzeit zu Darstellungsproblemen der Videos kommen.
Sie können sich das Video zu diesem Beitrag daher auch direkt auf Vimeo ansehen.