Jetzt noch handeln: Eintragung Ihrer Genossenschaft ins Transparenzregister

Wir haben das Thema „Transparenzregister“ bereits ausführlich in anderen Beiträgen behandelt, jedoch wird es nun langsam zeitlich knapp.

Daher möchten wir Ihnen hier nochmal übersichtlich darstellen, wie Sie Ihre Genossenschaft jetzt noch ins Transparenzregister eintragen können und worauf Sie dabei achten sollten.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Warum muss ich mich überhaupt eintragen?

Das Transparenzregister dient als Datensammelstelle für Behörden.
Bisher musste bspw. das Finanzamt beim Registergericht Amtshilfe ersuchen um Einblick zu erhalten. Das Transparenzregister vereinfacht diesen Prozess für die Behörden.

 

Generell ist jede Genossenschaft verpflichtet sich in das neue Transparenzregister einzutragen.

Dabei stellt sich immer wieder die Frage nach der Angabe der wirtschaftlich Berechtigen.

Bei Genossenschaften entscheiden die Stimmrechte darüber, wer wirtschaftlich Berechtigter ist.

 

Hier eine Faustformel dazu:

Besonderheiten der Genossenschaft bei Eintragung

Die entsprechenden Angaben sind bei der Eintragung z.T. etwas schwer zu finden.

Bei nur 3 Genossenschaftsmitgliedern müssen diese bspw. als Gruppe eingetragen werden, was über das Stimmrecht gemacht wird. So hat jedes Mitglieder 33,33% der Stimmrechte.

Es wird knapp - was nun?

Sollten Sie es bisher versäumt haben Ihre Genossenschaft ins Transparenzregister einzutragen und sind unsicher dabei, können wir gerne Abhilfe schaffen.

Wir nehmen diese Eintragung nicht nur für unsere eigenen Unternehmen vor, sondern bei Bedarf auch für die unserer Kunden.

Kontaktieren Sie uns bei Interesse doch einfach und unkompliziert per Mail: info@genoheld.de

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