Die häufigste Frage, die uns hier immer wieder gestellt wird: “Kann ich damit traden?”
Das geht leider nicht, da es sich hierbei nicht um selbst erwirtschaftetes Geld in der Genossenschaft handelt.
Dies ist hier sehr wichtig zu verstehen: Das Trading ist nur mit finanziellen Mitteln möglich, die die Genossenschaft auch selbst verdient hat.
Wird mit dem Geld der Mitglieder (durch Darlehen oder Anteilszeichnung) getradet erfordert dies eine Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung der BaFin.
Dies ist mit viel Aufwand verbunden und auch ungünstig für den Verband, da dieser die Prüfungspflichten übernehmen muss, etc.
Alternativ ist das Trading auch mit übertragenem Geld einer unter der Genossenschaft liegenden Tochter oder durch ein Darlehen eines Nichtmitglieds möglich.
Denn in diesem Fall ist das Geld nicht zweckgebunden. Zwischen den Parteien darf also kein Vertrag bestehen, in dem die Genossenschaft die Anlageverwaltung übernimmt.