Eine Genossenschaft hat ganz klar einen Fördergeschäftsbetrieb, d.h. hier muss ein Geschäftsbetrieb vorliegen um überhaupt fördern zu können.
Alles, was dem Geschäftsbetrieb der Mitglieder oder der Genossenschaft dient ist durch die Genossenschaft bezahlbar. Dies betrifft also nur Ausgaben für den Geschäftsbetrieb und nicht für Sie als Privatperson und Mitglied.
Somit verdient die Genossenschaft Geld im Genossenschaftszweck und gibt dieses auch im Zweck wieder aus.
Der Unterschied zu anderen Unternehmen besteht darin, dass die Genossenschaft keine Gewinnerzielungsabsicht hat, sondern den Gewinn dafür einsetzt, dass die Mitglieder im Rahmen des Zwecks verbesserte Leistungen erbringen können.
Dies kann bspw. die Zurverfügungstellung von Einrichtungen sein. Also kann die Genossenschaft eine Küche für die Mitgliedertreffen bereit stellen und auch die Verpflegung für diese Anlässe.
Jedoch kann sie nicht den regulären Wocheneinkauf der Mitglieder bezahlen.
Zum Vergleich: Bei einer GmbH ist es schließlich ebenfalls so, dass Wasser, Kaffee, WC-Papier für die Büroflächen durch die GmbH bezahlt werden.