Liegen die Immobilien in der Genossenschaft, so können die Kosten für diese Immobilie auch in der Genossenschaft geltend gemacht werden.
Muss beispielsweise das Dach erneuert werden, so werden diese Kosten durch die Genossenschaft getragen.
Bewohnen Sie selbst diese Immobilie, dann muss die Genossenschaft Ihnen die privaten Räumlichkeiten vermieten. Für andere Flächen, bspw. Büro, Keller-Archiv, etc. fällt keine Miete an.
Entsprechend lassen sich die Mietkosten reduzieren und Sie zahlen die Miete an Ihre eigene Genossenschaft.
Zudem lässt sich mit dem erzielten Überschuss der Genossenschaft aus dem Fördergeschäftsbetrieb diese Miete etwas subventionieren und somit nochmals senken.
Aber Achtung: Dies muss im Zweck und der Satzung der Genossenschaft entsprechend richtig gestaltet sein.
Resultierend kann die Genossenschaft Ihnen die Immobilie zu 40-50% der ortsüblichen Miete vermieten, ohne dass es sich dabei um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt.
Bei einer gewerblichen Vermietung können weitere Vorteile hinzukommen, die insbesondere die Umsatzsteuer betreffen.
Auch hier treten unsere kooperierenden Steuerberater in Aktion, die Sie gerne näher über diese Möglichkeiten aufklären.