Die Vorteile einer Genossenschaft – Kurz erklärt Teil 2: Reisen

Mit dieser Themenreihe möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht zu den Vorteilen einer Genossenschaft geben. Diese Woche beschäftigen wir uns eingehender mit dem Thema Reisen – ein Themenbereich, der bei unseren Kunden immer wieder Fragen aufwirft.

Wir erklären unter welchen Umständen Sie Reisen in der Genossenschaft geltend machen können, welche Vorteile dabei für Sie entstehen, aber auch welche Stolpersteine es zu beachten gilt.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Sind Mitgliederreisen möglich?

Es gibt Gründer in Deutschland, die in den Zweck die “Förderung eines interkulturellen Austauschs von Völkern” aufnehmen um damit Mitgliederreisen zu rechtfertigen.

Diese Reisen sind dann jedoch häufig Kreuzfahrten, bei denen auch der kulturell stattfindende Austausch zweifelhaft ist.

 

Weiterhin hat dies nichts mit dem Fördergeschäftsbetrieb zu tun.

Und genau das ist hier der springende Punkt:

Reisen dürfen nur im Rahmen des Fördergeschäftsbetriebs durchgeführt werden.

Reisen im Fördergeschäftsbetrieb

Was genau ist denn mit dem “Fördergeschäftsbetrieb” gemeint?

Ihnen ist dieser vielleicht unter dem Begriff “Mitgliedergeschäft” geläufiger.

Letztendlich umfasst der Fördergeschäftsbetrieb die die im Zweck beschriebene Tätigkeit der Genossenschaft, bzw. das Ziel der Genossenschaft.

Die Satzung definiert dabei im Gegenstand der Genossenschaft, wie diese das erreichen möchte.

 

Ein Beispiel:
Die Genossenschaft möchte Ferienimmobilienkonzepte planen und umsetzen. In diesem Kontext müssen natürlich Immobilien und Flächen besichtigt und die Machbarkeit vor Ort geprüft werden.

In diesem Fall ist eine Reise absolut notwendig und gerechtfertigt, denn sie dient der Zweckerreichung der Genossenschaft. Bei einer GmbH würde man hier einfach von einer Geschäftsreise sprechen.

 

In der Praxis läuft dies auch vergleichbar zu einer Geschäftsreise ab: Sie treten also die Reise an, um der Genossenschaft Informationen einzuholen o.Ä. und dokumentieren und protokollieren dies.

Zudem wird bei diesen Reisen i.d.R. auch ein Eigenanteil von 15% angenommen, da Sie dort natürlich auch private Zeit verbringen.

Wenn Sie für diese Reise einen ordentlichen Beschluss, ein vernünftige Begründung und die zuvor genannten Dokumente wie Protokoll, etc. haben, so handelt es sich um eine Reise im Fördergeschäftsbetrieb.

Fazit

Das Reisen in der Genossenschaft ist durchaus möglich, sofern es sich um Reisen im Rahmen des Fördergeschäftsbetriebs handelt.

Private Reisen, wie Kreuzfahrten oder Pauschalurlaube können nicht durch die Genossenschaft bezahlt werden.

 

Tipp:

Es sind auch 1-2 mal im Jahr kleinere Reisen aller Mitglieder möglich, bei denen unteranderem eine Generalversammlung abgehalten wird. Dies allein genügt jedoch nicht als Grund, d.h. hier sollte auch genossenschaftliche Beratung stattfinden, wie z.B. die Planung des kommenden Jahres, etc.

 

Wenn Sie mehr zu den Vorteilen einer Genossenschaft erfahren möchten oder auch konkrete Fragen zu diesen Themen haben, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Seminar im Juni:

Über den Autor

Entdecken Sie weitere Beträge

GenoHeld Logo schwarz weiß

Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.

Copyright © GenoHeld 2024

Seminar zu Genossenschaften: Erbschaft, Vermögensschutz, Optimierung

Teilnahmemöglichkeit:

Präsenzseminar in Münster (Hessen) oder Online

 

Kosten:

  • 899 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
  • Bei Präsenzteilnahme: zzgl. 60€ Verpflegungspauschale pro Person

 

Mai-Aktion: Buchen Sie bis zum 31.05.2022 und zahlen Sie statt 899 € nur 799 € zzgl. MwSt.

Wann?

22.06.2022

09:00 – 16:00 Uhr

Referent(en)

Sven Leudesdorff-Pfeifer

Wo?

Präsenzseminar in Münster (Hessen)

oder Online-Teilnahme

Erben und Vererben mit Genossenschaften!
Vermögen schützen mit Genossenschaften!
National und international optimiert mit Genossenschaften agieren.

Dieses Seminar soll die vielfältigen Möglichkeiten aufzeigen, die wir mit Genossenschaften haben.
So können Sie die Erbschaftssteuer vermeiden, die Wegzugsbesteuerung optimieren und Unternehmen steueroptimiert an die nächste Generation oder einen Nachfolger übergeben.
Aber wir können auch Konzernstrukturen optimieren oder unserer Unternehmen in einem internationalen Kontext optimal verbinden.

 

Dabei werden gemeinsam Werte geschaffen und erhalten.

 

Ungeahnte Möglichkeiten ergeben sich auch für kleine Unternehmen und Strukturen:

  • Ob nun kleine Unternehmen oder Mittelstand,
  • Ob wenige Immobilien oder Millionenwerte
  • Ob einige Aktien und Krypto oder ein großes Depot
  • Sogar Mining, Staking, Leading

 

Wir zeigen was geht!

 

Buchen Sie jetzt bis zum 31.05.2022 und erhalten Sie mit unserer Mai-Aktion einen Rabatt von 100 €!

JETZT BUCHEN

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie wöchentlich die neusten Informationen rund um das Thema Genossenschaft.

Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Sendinblue zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.