
So nutzen Sie den Vorstand in der Genossenschaft richtig
Der Vorstand ist ein wichtiges Organ in der Genossenschaft. Doch was ist hier eigentlich möglich und wie kann das Vorstandsamt optimal gestaltet werden?
“Baugenossenschaft” – Ein Begriff, der immer wieder auftaucht.
Doch was genau ist eigentlich eine Baugenossenschaft und wo liegen die Unterschiede zu anderen Genossenschaftsformen wie einer Bauträgergenossenschaft?
Wir erklären Ihnen alles, was Sie zum Thema Baugenossenschaft wissen müssen.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Es gibt verschiedene Arten von Baugenossenschaften:
Publikumsgenossenschaften bspw. werden gerne als Baugenossenschaften bezeichnet, sind aber eigentlich Vermietungsgenossenschaften.
Diese funktionieren so, dass die Genossenschaft jede Menge Mitglieder und Wohnungen hat und ihren Mitgliedern diesen Wohnraum so günstig wie möglich zur Verfügung stellt.
Früher waren diese Vermietungsgenossenschaften häufig von der Steuer befreit, was z.T. auch heute noch zutrifft, jedoch gelten sie i.d.R. nicht mehr als gemeinnützige Genossenschaften.
Dies wird heute also auch unter dem Begriff der Baugenossenschaft aufgefasst.
Sie können diese Situation auch für sich selbst herstellen, was einige Vorteile mit sich bringt.
Sie können also eine Baugenossenschaft gründen und die Mitglieder eine größere Summe einzahlen lassen, bspw. 50.000 €/Mitglied.
Dieses Eigenkapital kann die Genossenschaft dann nutzen um ein Gebäude oder eine Wohnung entstehen zu lassen. Die Bautätigkeit kann bei entsprechender Expertise bspw. durch Sie selbst durchgeführt werden und die so entstandene Wohnfläche kann dann günstig an die Mitglieder vermietet werden.
Die Mitglieder können hier gleich doppelt profitieren:
Sie erhalten nicht nur vergünstigen Wohnraum, sondern können die einzuzahlende Summe, in unserem Beispiel 50.000 €, als KfW-Kredit erhalten.
Nun gibt es auch andere Genossenschaften, die gerne als Bau- oder Vermietungsgenossenschaften bezeichnet werden, jedoch keine sind.
Ein klassisches Beispiel ist hier die Bauträgergenossenschaft.
In diesem Fall agiert die Genossenschaft als Bauträger, ggf. sogar für mehrere Handwerker und Unternehmen als Mitglieder.
Hier findet also ein Zusammenschluss statt um gemeinsam die Aufträge der Genossenschaft zu bearbeiten.
Ein anderes Beispiel sind Immobiliengenossenschaften oder auch umgangssprachliche “Familiengenossenschaften”, in die Immobilien hineingebracht werden.
Das bedeutet, dass die Immobilien im Privatbesitz in das Vermögen der Genossenschaft gebracht werden, oder in eine vermögensverwaltende GmbH unter der Genossenschaft.
Mit Hilfe der kompetenten Unterstützung unserer Steuerberater ist dies auch zu einem Bruchteil der Grunderwerbssteuer möglich.
Wenn bereits entsprechende Strukturen mit Immobilien im Unternehmensvermögen bestehen, kann bspw. die vermögensverwaltende GmbH ggf. steuerneutral unter die Genossenschaft gebracht werden.
Es gibt also mehrere Möglichkeiten mit einer Genossenschaft und Immobilien zu agieren.
Im ersten Fall, der Bau- oder Vermietungsgenossenschaft können Sie unter Umständen sogar komplett steuerbefreit werden, sofern Sie für Publikum, also fremde Dritte, Immobilien errichten und diese dann an die ordentlichen Mitglieder vermieten.
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach per Mail:
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Der Vorstand ist ein wichtiges Organ in der Genossenschaft. Doch was ist hier eigentlich möglich und wie kann das Vorstandsamt optimal gestaltet werden?
Wie ist das mit den bestehenden und neuen Darlehen, wenn Ihre Genossenschaft eine Immobilie kaufen möchte?
Wie kommt die Bank zu Ihrer Absicherung und die Genossenschaft zu genügend “Eigenkapital”?
Mit der Zeit können sich die Dinge ändern – das gilt auch für die Bestimmungen und Regelungen für Genossenschaften.
Daher ist es sehr wichtig, Ihre Beschlüsse und Verträge auf dem aktuellen Stand zu halten.
Wie Sie das können, erfahren Sie in diesem Beitrag.