
Wie bekomme ich Werte wieder aus der Genossenschaft raus?
Wenn Sie Werte in eine Genossenschaft einbringen, können Sie dieser später auch wieder aus der Genossenschaft entnehmen?
Zum 1. August 2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, kurz DiRUG, in Kraft. Neben Neuerungen wie der Online-Gründung von Kapitalgesellschaften bringt diese einige Änderungen für Unternehmen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten mit sich.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Zur Offenlegung verpflichtet sind Gesellschaften, deren Rechtsform eine beschränkte Haftung gegenüber Dritten vorsieht. Hierzu gehören Kapitalgesellschaften (u.a. GmbH, UG, AG, Genossenschaft) sowie Personengesellschaften ohne unbeschränkt haftenden Gesellschafter (u.a. GmbH & Co. KG, UG & Co. KG).
Personengesellschaften können ebenfalls verpflichtet sein, wenn diese in drei aufeinanderfolgenden Jahren zwei dieser drei Merkmale erfüllen:
Zudem verpflichtet sind:
Auch verpflichtet sind Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit oder Gesellschaften in Insolvenz oder Liquidation.
Identifizierung per App
Identifizierung per Video-Telefonie
Identifizierung per aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Karte, elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel)
Wir empfehlen Ihnen dringend, zeitnah ab dem 01.08.2022 das Identifizierungsverfahren auf der Publikationsplattform durchzuführen und warten Sie nicht bis zum Tag der Übermittlung.
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