
Versicherungen als Allzweckwaffe im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft
Ein toller Kniff um Dinge in den gemeinschaftlichen Wareneinkauf zu bekommen: Versicherungen
Wir erklären Ihnen weshalb und wie das geht.
Dieser Beitrag befasst sich mit einem eher unangenehmen Thema: Der Exit-Strategie für Ihre Genossenschaft.
Dabei gibt es unterschiedliche Gründe, aus denen Sie die Genossenschaft evtl. nicht mehr weiterführen möchten.
Wie Sie dann vorgehen können, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Angenommen Sie haben eine Genossenschaft bei der nun der Zweck entfällt. Unter diesem Umstand können Sie die Genossenschaft, wie auch jede andere Körperschaft, liquidieren.
Hierfür gibt es dann einen gemeinsamen Beschluss, dass die Genossenschaft liquidiert wird und als Liquidator wird der Vorstand bestellt.
Daraufhin folgt die reguläre First von 12 Monaten, nach der die Genossenschaft aus dem Register ausgetragen wird.
Das verbleibende Vermögen wird dann, gemäß des Auflösungsbeschlusses, an die Mitglieder verteilt.
Bitte beachten Sie, dass dies auch steuerliche Konsequenzen für Sie haben kann.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich vorab mit Ihrem Steuerberater zu besprechen um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Nun gibt es auch die Möglichkeit, die Genossenschaft durch andere mit einem angepassten zweck weiterführen zu lassen.
Dies kann sehr viel bequemer als die Liquidation sein.
Sollten Sie Ihre Genossenschaft nicht mehr weiterführen wollen, können Sie gerne direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
Oftmals finden sich andere Gründer, die die Genossenschaft gerne übernehmen.
Alternativ können Sie die Genossenschaft auch per Formwechsel zu einer anderen Körperschaft umwandeln, wie bspw. einer AG oder einer GmbH.
Dies hat natürlich auch steuerliche Folgen, die Sie vorab mit Ihrem Steuerberater klären und idealerweise auch berechnen sollten.
Es gibt auch weitere Möglichkeiten, die jedoch nicht mehr freiwillig sind.
Dazu zählt bspw. die Insolvenz der Genossenschaft. Das ist der absolute Worst-Case, weshalb es sehr wichtig ist, dass Sie die Genossenschaft so planen und strukturieren, dass sie immer ihre Kosten decken und ihre Forderungen gegenüber Dritten geltend machen kann.
An dieser Stelle möchten wir Sie auch nochmals auf das Thema der D&O-Versicherung aufmerksam machen, welche im Falle einer solchen Illiquidität eintritt.
Wie sie sehen, gibt es mehrere mögliche Exit-Strategien, wobei wir natürlich i.d.R. versuchen diese gar nicht erst nötig werden zu lassen.
Wichtig ist in jedem Fall eine kompetente Beratung, damit Sie ausreichend über Ihre Möglichkeiten und eventuelle Konsequenzen aufgeklärt sind.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit direkt an uns wenden:
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Ein toller Kniff um Dinge in den gemeinschaftlichen Wareneinkauf zu bekommen: Versicherungen
Wir erklären Ihnen weshalb und wie das geht.

Ergänzend zu unserem Beitrag letzter Woche befassen wir uns heute mit einer Frage zum Thema: Wie ist das mit Lebensmitteln und Getränken für die gemeinsame Mitgliederküche? Können diese in die betriebliche Sphäre gebracht werden?

Wann zählen Anschaffungen in der Genossenschaft zur betrieblichen Sphäre? Und was ist das eigentlich? Was hat der gemeinschaftliche Wareneinkauf damit zu tun? Und was ist dabei zu beachten?
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