Wie genau entsteht nun das Geschäftsguthaben in einer Genossenschaft?
Der klassische Weg ist die Zeichnung weitere Genossenschaftsanteile. So entsteht ein Geschäftsguthaben in einer beliebigen Höhe, welches auch von der Genossenschaft verwendet werden kann.
Sollten Sie die weiteren Anteile nicht in Form von liquiden Mitteln einzahlen können, so besteht auch die Möglichkeit einer Sacheinlage.
D.h. Sie können die weiteren Anteile mit Ihrem Auto, Haus, o.Ä. bezahlen, sofern der Wert passt. Dies muss zudem durch den jeweiligen Verband geprüft und genehmigt werden.
Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen!
Sie dürfen das Geschäftsguthaben nicht für offiziellen Aktieneinkauf verwenden. Dies führt zur Errichtung einer Bank, welche bei der BaFin prüfungs- und genehmigungspflichtig ist.
Ansonsten kann das Geschäftsguthaben für alles Mögliche genutzt werden, bspw. um Rechnungen in der Genossenschaft zu bezahlen.