
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Energiegenossenschaften gibt es bereits seit vielen Jahren und sind auch heute noch ein Thema von starkem Interesse.
Doch was genau ist eigentlich eine Energiegenossenschaft und worin besteht der Nutzen?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Energiegenossenschaften rückten insbesondere mit dem Ausbau und der alltagstauglichen Nutzung von Photovoltaikanlagen in den Fokus der Öffentlichkeiten.
Dabei liegt der Energiegenossenschaft der klassische, genossenschaftliche Gedanke zugrunde:
Man schließt sich zusammen um gemeinsam den benötigten Strom zu produzieren.
Die Idee klingt gut und wird auch häufig so umgesetzt.
Das Problem in der Praxis ist jedoch, dass diese Genossenschaften häufig nur sehr kleine Anlagen zur Versorgen von sehr wenig Personen haben und die laufenden Kosten somit verhältnismäßig hoch sind.
Natürlich können hier auch andere Unternehmensformen genutzt werden, jedoch bietet die Genossenschaft den Vorteil der genossenschaftlichen Rückvergütung.
Dabei können sämtliche Formen der Energiegewinnung, auch nicht regenerative, genutzt werden, wie bspw. Photovoltaikanlagen, Gasanlagen, Blockheizkraftwerke, Erdwärme, etc.
Dabei hat die Genossenschaft keine Gewinnerzielungsabsicht und ist selbstverwaltend, jedoch fallen hier eben auch andere Kosten an.
Nein. Die meisten Genossenschaften, die unseren Partner, die GuteGenossenschaft (GuGe eG) gegründet werden, sind so strukturiert, dass hier auch ein gemeinschaftlicher Einkauf und / oder die gemeinschaftliche Produktion von Energie ermöglicht wird.
Die Energiegenossenschaft ist eine spannende Form der Genossenschaft, die jedoch unteranderem aufgrund der hohen laufenden Kosten derzeit leider oftmals Probleme in der Praxis hat.
Dies hat meist eine Fusionierung oder Umwandlung zur Folge.
Langfristig ist sie dennoch eine gute Lösung, zumal die aktuellen Entwicklungen am Markt auf eine steigende Vergütung weisen.
Dennoch möchten wir Ihnen dringend empfehlen, sich vorab ausführlich zu Ihrem Vorhaben beraten zu lassen und späteres Ungemach zu vermeiden.
Eventuell lässt sich Ihr Vorhaben auch in einer anderen Genossenschaftsform umsetzen.
Bei Interesse können Sie sich gerne auch direkt an und wenden:
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Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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