
Die vermögensverwaltende Genossenschaft
Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Energiegenossenschaften gibt es bereits seit vielen Jahren und sind auch heute noch ein Thema von starkem Interesse.
Doch was genau ist eigentlich eine Energiegenossenschaft und worin besteht der Nutzen?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Energiegenossenschaften rückten insbesondere mit dem Ausbau und der alltagstauglichen Nutzung von Photovoltaikanlagen in den Fokus der Öffentlichkeiten.
Dabei liegt der Energiegenossenschaft der klassische, genossenschaftliche Gedanke zugrunde:
Man schließt sich zusammen um gemeinsam den benötigten Strom zu produzieren.
Die Idee klingt gut und wird auch häufig so umgesetzt.
Das Problem in der Praxis ist jedoch, dass diese Genossenschaften häufig nur sehr kleine Anlagen zur Versorgen von sehr wenig Personen haben und die laufenden Kosten somit verhältnismäßig hoch sind.
Natürlich können hier auch andere Unternehmensformen genutzt werden, jedoch bietet die Genossenschaft den Vorteil der genossenschaftlichen Rückvergütung.
Dabei können sämtliche Formen der Energiegewinnung, auch nicht regenerative, genutzt werden, wie bspw. Photovoltaikanlagen, Gasanlagen, Blockheizkraftwerke, Erdwärme, etc.
Dabei hat die Genossenschaft keine Gewinnerzielungsabsicht und ist selbstverwaltend, jedoch fallen hier eben auch andere Kosten an.
Nein. Die meisten Genossenschaften, die unseren Partner, die GuteGenossenschaft (GuGe eG) gegründet werden, sind so strukturiert, dass hier auch ein gemeinschaftlicher Einkauf und / oder die gemeinschaftliche Produktion von Energie ermöglicht wird.
Die Energiegenossenschaft ist eine spannende Form der Genossenschaft, die jedoch unteranderem aufgrund der hohen laufenden Kosten derzeit leider oftmals Probleme in der Praxis hat.
Dies hat meist eine Fusionierung oder Umwandlung zur Folge.
Langfristig ist sie dennoch eine gute Lösung, zumal die aktuellen Entwicklungen am Markt auf eine steigende Vergütung weisen.
Dennoch möchten wir Ihnen dringend empfehlen, sich vorab ausführlich zu Ihrem Vorhaben beraten zu lassen und späteres Ungemach zu vermeiden.
Eventuell lässt sich Ihr Vorhaben auch in einer anderen Genossenschaftsform umsetzen.
Bei Interesse können Sie sich gerne auch direkt an und wenden:
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Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Wir haben hier bereits diverse Beiträge zu gemacht und auch in unserem Newsletter und der Frage der Woche wurde dieses Thema immer wieder aufgenommen.
Dennoch handelt es sich noch immer um eine der beliebtesten Fragen unserer Kunden:
Kann die Genossenschaft für Ihr Mittagessen aufkommen?
Dieser Beitrag widmet sich einem etwas unangenehmen, aber dennoch sehr wichtigem Thema:
Kann die Genossenschaft vor Pfändung und so auch vor Insolvenz schützen?
Wie genau funktioniert das und welche Probleme können dabei auftreten?