
So nutzen Sie den Vorstand in der Genossenschaft richtig
Der Vorstand ist ein wichtiges Organ in der Genossenschaft. Doch was ist hier eigentlich möglich und wie kann das Vorstandsamt optimal gestaltet werden?
Die “Familiengenossenschaft”. Ein Begriff der immer wieder zu Verwirrung und unterschiedlichen Aussagen führt.
Gibt es so etwas eigentlich offiziell? Was darf man sich darunter vorstellen? Und ist das legal?
Wir bringen in diesem Beitrag Licht ins Dunkle.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Der Begriff der “Familiengenossenschaft” taucht bei diversen Steuercoaches und Anbietern immer wieder auf, ist jedoch eigentlich nicht korrekt.
Die dort unter dem Begriff “Familiengenossenschaft” gemeinten Genossenschaft sind keine Familiengenossenschaften, denn diese gibt es so nicht.
Gemeint sind damit eigentlich Genossenschaften, deren Mitglieder innerhalb einer Familie aktiv sind.
Nach deutschen Recht würden wir hier eher von einer Nachfolgegenossenschaft sprechen, d.h. es wird versucht Nachfolger für irgendwelche Unternehmungen oder Dinge, die besessen werden, zu implementieren.
Dabei spielt es für das deutsche Gesetz keine Rolle, ob es sich bei den Mitgliedern um eine Familie handelt oder eben nicht.
Der Begriff der “Familiengenossenschaft” ist mittlerweile leider oftmals negativ behaftet, da die Anbieter, die diesen Begriff fälschlicherweise verwenden häufig Genossenschaften mit fragwürdigen steuerlichen Konzepten agieren, die so in der Praxis nicht funktionieren und somit den Gründern schaden.
Dies hat zur Folge, dass inzwischen auch einige Verbände von Anfang ausschließen mit “Familiengenossenschaften” zusammen zu arbeiten, da sie davon ausgehen, dass diese Genossenschaften dazu dienen illegale Dinge zu tun.
Die “Familiengenossenschaft” gibt es eigentlich gar nicht.
Leider wurde der Begriff in der Vergangenheit jedoch so oft fälschlicherweise für dubiose Genossenschaften verwendet, dass er inzwischen auch bei den Verbänden stark negativ assoziiert ist.
Wir empfehlen daher immer einfach von einer kleinen Genossenschaft zu sprechen.
Dabei gilt nach wie vor: Augen auf bei der Wahl der Berater und Anbieter.
Wie die Genossenschaft nun am Ende wirklich zu bezeichnen ist (Absatzgenossenschaft, Produktivgenossenschaft, Mitarbeitergenossenschaft, etc.) spielt dabei eigentlich keine Rolle.
Die Hauptsache ist, dass Sie eine ordentliche Satzung und ein geprüftes, steuerliches Konzept haben.
Bei Fragen dazu können Sie sich auch gerne direkt an uns wenden:
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Mit der Zeit können sich die Dinge ändern – das gilt auch für die Bestimmungen und Regelungen für Genossenschaften.
Daher ist es sehr wichtig, Ihre Beschlüsse und Verträge auf dem aktuellen Stand zu halten.
Wie Sie das können, erfahren Sie in diesem Beitrag.