
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
Kann Vermögenslosigkeit helfen, sollte es dazu kommen, dass in der Zukunft neue Vermögenssteuern erhoben werden?
In den letzten drei Jahren sind mehr und mehr Menschen auf das Thema Genossenschaft gestossen. Nicht nur aufgrund der Wegzugsbesteuerung, sondern auch weil Gründer den Wunsch haben, vermögenslos zu werden. Was hat es damit auf sich und wie helfen wir bei der Guten Genossenschaft dabei?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Die Bezeichnung bezieht sich auf den Umfang des Privatvermögens einer Person, die nebst den persönlichen Gegenständen und der privaten Wohnausstattung zum Beispiel keine nennenswerten, grösseren Vermögenswerte sonst besitzt. Meist wird auch noch das persönliche Einkommen auf einen geringen Betrag gesenkt, was zusätzlich auch noch die Steuerrate senkt.
Vermögenswerte werden so nicht auf die Privatperson registriert in einem Vermögensregister z.B. wie das angedacht ist in Europa. So sind diese Vermögenswerte im Falle von weiteren Steuererhöhungen auf vermögende Individuen geschützt.
Es liegt in der Struktur einer Genossenschaft. Das Geld wird für Investitionen zum Geschäftsbetrieb der Genossenschaft genutzt und deren Mitglieder können Vorteile über diese erhalten. Das Geld wird somit dem Staat nicht entzogen, sondern nur in einer andere Besteuerungsart verschoben. Soweit so gut. Im Gegensatz zur GmbH wird das Vermögen in der Genossenschaft aber strikt von der eigenen Privatperson getrennt. Es bleibt lediglich der Genossenschaftsanteil, der anfänglich einbezahlt wurde.
Es handelt sich dabei aber nicht um die einzige Möglichkeit vermögenslos zu werden. Dies geht auch über eine Stiftung, was aber ein Vielfaches teurer ist. Das Einbringen der Werte in eine Stiftung kann auch zu einer erheblichen Steuerlast führen. Das Einbringen von Vermögen in die Genossenschaft ist hingegen in vielen Fällen steuerfrei, mit Ausnahmen natürlich.
Wer Vermögen in eine Genossenschaft bringt, schützt dieses Vermögen vor privaten Steuern auf Vermögen.
Zudem ist das Vermögen erbschaftssteueroptimiert und beim Wegzug eneso optimal strukturiert.
Allerdings besitzt man das Vermögen nicht mehr, kann es aber beherrschen.
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Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
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