Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Genossenschaft?

Wir betonen immer wieder, dass sich die Genossenschaft hervorragend für den Vermögensschutz eignet.

Doch gilt das für Vermögen jeder Größenordnung oder lohnt sich die Genossenschaft hier erst ab einem bestimmten Vermögenswert?

In diesem Beitrag widmet sich Herr Sven Leudesdorff-Pfeifer diesen Fragen und erläutert die tatsächlichen Vorteile genauer.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Wann "lohnt" sich eine Genossenschaft?

Diese Frage hören wir in unseren Beratungsgesprächen immer wieder.

Dieses Thema beschäftigt nicht nur Neugründer und Gründungsinteressierte, sondern auch Personen, die bereits eine Genossenschaft gegründet haben und diese noch lohnenswerter gestalten wollen.

Dabei gibt es mehrere Vorteile einer Genossenschaft, die zum Vermögensschutz beitragen, wie bspw.:

Nachfolgend schauen wir uns den Effekt der geringenen Erbschaftssteuer einmal exemplarisch an.

Vermögensschutz durch geringere Erbschaftssteuer

Dieser Effekt wird logischerweise erst im Falle einer Erbschaft, bzw. Vererbung sichtbar.

Die Erbschaftssteuer fällt nur auf den Nennwert der Genossenschaftsanteile an und nicht auf die Vermögenswerte in der Genossenschaft, da diese der Genossenschaft gehören und somit nicht einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden können.

 

Doch wie viel Erbschaftssteuer lässt sich hierdurch sparen?

Ehepartner haben einen Freibetrag i.H.v. 500.000 €, Kinder i.H.v. 400.000 €.

Eine Standardsituation sieht so beispielsweise so aus: Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern verstirbt einer der Partner. Insgesamt kann aus seinem Vermögen nun ein Gesamtwert von 1,3 Mio. € erbschaftssteuerfrei an die Familie vererbt werden – natürlich entsprechend der jeweiligen Freibeträge.

 

Was passiert, wenn die Vermögenssumme die Freibeträge überschreitet?

Angenommen das zu vererbende Vermögen in dieser Situation hat einen Wert von 5 Mio. €.

In diesem Fall müssen die restlichen 3,7 Mio. € zum entsprechenden Steuersatz versteuert werden.

Für unser Beispiel nehmen wir einmal 10% Erbschaftssteuer an. Somit würden 370.000 € Erbschaftssteuer anfallen.

Diese könnten Sie über die Genossenschaft sparen, indem der Nennwert Ihrer Anteile die Freibeträge nicht überschreitet.

 

Nutzen vs. Kosten

In diesem Beispiel können Sie, neben den zahlreichen anderen Vorteilen, mit der Genossenschaft also 370.000 € sparen.

Doch natürlich kostet die Genossenschaft Sie auch Geld.

Wir rechnen hier mit 50.000 € auf 10 Jahre.

Sollte der Erbschaftsfall also erst in 30 Jahren eintreten, haben Sie noch immer eine große Ersparnis.

 

Generell empfehlen wir Ihnen, Ihr persönliches Szenario einmal vom Steuerberater berechnen zu lassen um alle Effekte und Sondersituationen zu berücksichtigen.

Kosten der Genossenschaft über einen Sondereffekt auffangen

Richtig spannend wird es nun, wenn es zusätzlich darum geht die Kosten der Genossenschaft (in unserem Beispiel 50.000 € auf 10 Jahre) aufzufangen.

Dies geht mit Hilfe eines Sondereffekts: Haben Sie ein Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit und es gelingt Ihnen Geld in die Genossenschaft zu verschieben, so gibt es verschiedene, steuerliche Effekte, die es Ihnen erlauben die Kosten der Genossenschaft wieder aufzufangen.
Ein Gewerbebetrieb oder eine freiberufliche Tätigkeit sind hierfür eine Grundvoraussetzung.

 

Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass die Genossenschaft kein Steuersparmodell ist, sondern es sich hier um einen einfachen Effekt handelt, der durch die Genossenschaft und die Nutzung ihrer Möglichkeiten entsteht.

 

Im Idealfall ist es Ihnen somit möglich, dass sich die Genossenschaft selbst trägt.

Im Falle unseres Beispiels gäbe es dann auch keine Kosten, die gegen die Ersparnis der Erbschaftssteuer gerechnet werden müssten.

 

Wenn Sie hierzu mehr erfahren möchten, beraten wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Effekte beim geringem Vermögen

Auch wenn Ihr Vermögen die Freibeträge der Erbschaftssteuer nicht überschreitet, gibt es zahlreiche andere Vorteile der Genossenschaft, die Sie für sich nutzen können.

Bei Immobilien haben Sie bspw. den Vorteil der vergünstigten Vermietung oder auch den Vermögensschutz als solchen.

Fazit

Mit der Genossenschaft können Sie Ihr Vermögen beispielsweise vor der Erbschaftssteuer oder auch der Wegzugsbesteuerung schützen. Wenn Sie Ihre Struktur dabei so aufbauen, dass die Genossenschaft Ihre Kosten selbst deckt, entsteht ein sehr großer Effekt, der auch für kleine Vermögen genutzt werden kann.

Da es diese Möglichkeit gibt, besteht rein objektiv gesehen kein Grund diesen Weg nicht zu gehen.

 

Selbst wenn Ihr Vermögen die Freibeträge nicht überschreitet, können Sie so weitere Vorteile der Genossenschaft für sich nutzen.

Dennoch ist dies immer eine sehr individuelle Entscheidung, weshalb eine persönliche und kompetente Beratung sehr wichtig ist.

Hierzu können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren:

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