Dieser Effekt wird logischerweise erst im Falle einer Erbschaft, bzw. Vererbung sichtbar.
Die Erbschaftssteuer fällt nur auf den Nennwert der Genossenschaftsanteile an und nicht auf die Vermögenswerte in der Genossenschaft, da diese der Genossenschaft gehören und somit nicht einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden können.
Doch wie viel Erbschaftssteuer lässt sich hierdurch sparen?
Ehepartner haben einen Freibetrag i.H.v. 500.000 €, Kinder i.H.v. 400.000 €.
Eine Standardsituation sieht so beispielsweise so aus: Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern verstirbt einer der Partner. Insgesamt kann aus seinem Vermögen nun ein Gesamtwert von 1,3 Mio. € erbschaftssteuerfrei an die Familie vererbt werden – natürlich entsprechend der jeweiligen Freibeträge.
Was passiert, wenn die Vermögenssumme die Freibeträge überschreitet?
Angenommen das zu vererbende Vermögen in dieser Situation hat einen Wert von 5 Mio. €.
In diesem Fall müssen die restlichen 3,7 Mio. € zum entsprechenden Steuersatz versteuert werden.
Für unser Beispiel nehmen wir einmal 10% Erbschaftssteuer an. Somit würden 370.000 € Erbschaftssteuer anfallen.
Diese könnten Sie über die Genossenschaft sparen, indem der Nennwert Ihrer Anteile die Freibeträge nicht überschreitet.
Nutzen vs. Kosten
In diesem Beispiel können Sie, neben den zahlreichen anderen Vorteilen, mit der Genossenschaft also 370.000 € sparen.
Doch natürlich kostet die Genossenschaft Sie auch Geld.
Wir rechnen hier mit 50.000 € auf 10 Jahre.
Sollte der Erbschaftsfall also erst in 30 Jahren eintreten, haben Sie noch immer eine große Ersparnis.
Generell empfehlen wir Ihnen, Ihr persönliches Szenario einmal vom Steuerberater berechnen zu lassen um alle Effekte und Sondersituationen zu berücksichtigen.