Sollte es dennoch dazu kommen, stellt sich die Frage, ob und wie sich dieses Problem beheben lässt.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten.
Variante 1:
In der Satzung wird geregelt, dass die Genossenschaft für solch eine Vermietung / Verpachtung immer die Genehmigung der Gesellschafterversammlung benötigt.
Somit kann der Vorstand diese Entscheidung nicht alleine treffen und so kann es nicht zu einer Betriebsvereinigung und somit zu einer Betriebsaufspaltung kommen.
Variante 2:
Sollten Sie diesen Passus aus irgendeinem Grund nicht in Ihrer Satzung haben oder wünschen, so lässt sich das Problem unserer Ansicht nach auch durch einen Beschluss lösen.
Dieser Beschluss sollte unbedingt vor der Vermietung / Verpachtung erstellt und getroffen werden und regelt, dass der Vorstand vor solch einem Unterfangen verpflichtet ist, sich die Zustimmung durch die Generalversammlung einzuholen.