
So nutzen Sie den Vorstand in der Genossenschaft richtig
Der Vorstand ist ein wichtiges Organ in der Genossenschaft. Doch was ist hier eigentlich möglich und wie kann das Vorstandsamt optimal gestaltet werden?
Kurz vor Weihnachten wird immer das Jahressteuergesetz des entsprechenden Jahres beschlossen.
Dieses Jahr betreffen diese Änderungen das Bewertungsrecht und haben somit auch Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer.
Was genau sich ändert und was das für Sie und Ihre Genossenschaft heißt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Bisher wurde Ihre Immobilien bewertet und dieser Wert wurde so vom Finanzamt für eine Schenkung oder Erbschaft angenommen.
Basierend auf diesem Wert wurde also die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer berechnet.
Bei den Änderungen handelt es sich um wertaufholende Anpassungen, was zu einer höheren Bewertung der Immobilien führt.
Somit wird natürlich auch mehr Schenkungs- und Erbschaftssteuer anfallen.
Befindet sich die Immobilien in Ihrem Privatbesitz, kann dies also schwerwiegende Konsequenzen für Sie und Ihre Liebsten haben.
Liegt der Vermögenswert jedoch in der Genossenschaft oder einer ihrer Tochterunternehmen, so ist dieser nicht erbschaftssteuerlich zu behandeln.
Dafür gibt es zwei Gründe:
Im Endeffekt gehört der Vermögenswert ausschließlich der Genossenschaft und nicht Ihnen als Mitglied.
Die Erbschaftssteuer kann nur auf Ihr eigenes Vermögen erhoben werden, welches sich in diesem Fall auf den Nennwert Ihrer Mitgliedsanteile bemisst.
Zum Vergleich:
Wenn Ihre GmbH einen Wert von 1 Mio. € hat, ist auch Ihr Anteil entsprechend viel wert.
Bei der Genossenschaft ist Ihr Anteil so viel Wert, für wie viel Sie ihn erworben haben.
Haben Sie also Anteile für bei der Genossenschaft für 100 € gezeichnet, so ist dies der zu behandelnde Wert – auch wenn die Genossenschaft ein Vermögen von mehreren Millionen Euro hat.
Es gibt also keine Wertanpassung.
Weiterhin gilt:
Die Erbschaftssteuer betrifft nur den Nennwert Ihrer Genossenschaftsanteile und Ihr Vermögen, das außerhalb der Genossenschaft liegt.
Zudem ist zum Ausgleich bereits eine Erhöhung der Erbschaftssteuerfreibeträge um 25% angedacht – wovon natürlich auch Sie als Genossenschaftler profitieren können.
Ob dies dann auch tatsächlich so umgesetzt wird bleibt abzuwarten.
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Der Vorstand ist ein wichtiges Organ in der Genossenschaft. Doch was ist hier eigentlich möglich und wie kann das Vorstandsamt optimal gestaltet werden?
Wie ist das mit den bestehenden und neuen Darlehen, wenn Ihre Genossenschaft eine Immobilie kaufen möchte?
Wie kommt die Bank zu Ihrer Absicherung und die Genossenschaft zu genügend “Eigenkapital”?
Mit der Zeit können sich die Dinge ändern – das gilt auch für die Bestimmungen und Regelungen für Genossenschaften.
Daher ist es sehr wichtig, Ihre Beschlüsse und Verträge auf dem aktuellen Stand zu halten.
Wie Sie das können, erfahren Sie in diesem Beitrag.