
Die vermögensverwaltende Genossenschaft
Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Zum Ende des Jahres widmen wir uns mit diesem Beitrag einem sehr spannenden Thema:
Kann man als Einzelperson eine Genossenschaft beherrschen?
Wenn ja: Wie?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Nach dem Genossenschaftsgesetzt ist eine Beherrschung durch eine Einzelperson nicht möglich.
Die Genossenschaft ist ein demokratisches Instrument, in dem die Gesamtheit der Mitglieder bestimmt.
Ja, die gibt es. Denn wer die Mitglieder bestimmt, bestimmt auch wie abgestimmt wird.
So kann auch bei einer Genossenschaft ein einzelnes Mitglied ein gewisses Maß der Beherrschung haben, auch wenn der- oder diejenige formell nicht mehr Stimmrechte hat.
Konkret bedeutet dies: Durch die Auswahl der Mitglieder, kann zu einem bestimmten Grad Einfluss auf die Entscheidungen der Genossenschaft genommen werden.
Häufig kommt dabei die Frage auf: Kann man auch untereinander, also zwischen den Mitgliedern regeln, wer sich wann wie verhält?
Die Antwort ist einfach: Ja – mit einem GbR-Vertrag.
Dies macht bspw. dann Sinn, wenn ein Mitglied Immobilien einbringt und hier ein Vorkaufsrecht haben möchte.
Die Beherrschung einer Genossenschaft ist durchaus möglich, allerdings nur über einen Umweg.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Wir haben hier bereits diverse Beiträge zu gemacht und auch in unserem Newsletter und der Frage der Woche wurde dieses Thema immer wieder aufgenommen.
Dennoch handelt es sich noch immer um eine der beliebtesten Fragen unserer Kunden:
Kann die Genossenschaft für Ihr Mittagessen aufkommen?
Dieser Beitrag widmet sich einem etwas unangenehmen, aber dennoch sehr wichtigem Thema:
Kann die Genossenschaft vor Pfändung und so auch vor Insolvenz schützen?
Wie genau funktioniert das und welche Probleme können dabei auftreten?