
Steuerfreie Ausschüttungen aus der Genossenschaft?
Können Ausschüttungen aus der Genossenschaft auch steuerfrei sein? Wenn ja: Wie?
Welche Optionen haben Sie und worauf müssen Sie achten?
Zum Ende des Jahres widmen wir uns mit diesem Beitrag einem sehr spannenden Thema:
Kann man als Einzelperson eine Genossenschaft beherrschen?
Wenn ja: Wie?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Nach dem Genossenschaftsgesetzt ist eine Beherrschung durch eine Einzelperson nicht möglich.
Die Genossenschaft ist ein demokratisches Instrument, in dem die Gesamtheit der Mitglieder bestimmt.
Ja, die gibt es. Denn wer die Mitglieder bestimmt, bestimmt auch wie abgestimmt wird.
So kann auch bei einer Genossenschaft ein einzelnes Mitglied ein gewisses Maß der Beherrschung haben, auch wenn der- oder diejenige formell nicht mehr Stimmrechte hat.
Konkret bedeutet dies: Durch die Auswahl der Mitglieder, kann zu einem bestimmten Grad Einfluss auf die Entscheidungen der Genossenschaft genommen werden.
Häufig kommt dabei die Frage auf: Kann man auch untereinander, also zwischen den Mitgliedern regeln, wer sich wann wie verhält?
Die Antwort ist einfach: Ja – mit einem GbR-Vertrag.
Dies macht bspw. dann Sinn, wenn ein Mitglied Immobilien einbringt und hier ein Vorkaufsrecht haben möchte.
Die Beherrschung einer Genossenschaft ist durchaus möglich, allerdings nur über einen Umweg.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Können Ausschüttungen aus der Genossenschaft auch steuerfrei sein? Wenn ja: Wie?
Welche Optionen haben Sie und worauf müssen Sie achten?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2025