Bei dem sogenannten IAB handelt es sich um ein sehr komplexes Thema, weshalb wir an dieser Stelle nochmals in aller Dringlichkeit darauf hinweisen, dies nur gemeinsam mit Ihrem Steuerberater zu machen.
Beim IAB handelt es sich im Prinzip um das Ansparen einer Ausgabe. D.h. sie beabsichtigen eine für das Unternehmen zu 90% gewerblich genutzte Ausgabe zu tätigen.
Das könnte bspw. eine Photovoltaik-Anlage auf dem Unternehmensgebäude sein, deren Strom für das Unternehmen in dem Gebäude genutzt wird.
Nun planen Sie, diese Anschaffung in 3 Jahren vorzunehmen. Nach §7d EStG können Sie nun jedes Jahr ein Drittel des Anschaffungskosten als Aufwand auf ein spezielles Konto buchen. Dies muss dann eben nicht versteuert werden, da dies angesparte Kosten sind.
Dabei muss ein verbindliches Angebot vorliegen – am besten aus dem Jahr, in welchem Sie mit dem Sparen beginnen.