
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der kommenden Wochen veranstalten wir gemeinsam mit dem Steuerberater Dr. Jens Damas ein Webinar, in dem es insbesondere um die Mindestbemessungsgrundlage und deren Bedeutung für die Förderungen Ihrer Genossenschaft geht.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Aufgrund der neuen Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Mindestbemessungsgrundlage und den Förderungen in Genossenschaften, veranstalten wir am 15. Februrar 2023 ein Webinar.
Darin erklären wir Ihnen genaustens, welche Förderungen möglich sind, in welcher Form sie möglich sind und wie sie umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Dabei haben wir für das aufkommende Problem die optimale und letztendlich steuerneutrale Lösung für Sie gefunden.
Es werden aktuell immer häufiger Fälle publik, in denen es bereits aufgrund eines falschen Umgang, bzw. keines Umgangs mit der Mindestbemessungsgrundlage zu Problemen mit dem Finanzamt gekommen ist.
Dabei wurden die entsprechenden Genossenschaft dazu befragt, ob sie bei ihren Förderungen die Mindestbemessungsgrundlage beachtet haben.
Wichtig zu verstehen ist: Das Finanzamt hat kein Problem mit den Förderungen als solche, sondern nur mit deren umsatzsteuerlichen Behandlung.
Dies betrifft insbesondere die Genossenschaften eines bestimmten Verbandes.
Die durch uns gegründeten Genossenschaften waren bisher nicht betroffen (diese sind auch bei einem anderen Verband), aber wir möchten Sie trotzdem vorab nach besten Wissen und Gewissen informieren.
15.02.2023
16:00-19:00 Uhr
Online
(Webinar)
Dr. Jens-Peter Damas
Sven Leudesdorff-Pfeifer
129 € zzgl. MwSt.
pro Teilnehmer
Tatsächlich möchten wir nicht nur unseren Bestandkunden, sondern auch Neugründern die Teilnahme empfehlen.
Dabei geht es nicht darum das maximum für uns herauszuholen, sondern Ihnen in Zukunft Ungemach mit dem Finanzamt zu ersparen und Sie bestmöglich zu informieren.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am 15.02.2023 teilzunehmen, können Sie und dennoch gerne für einen eventuellen 2. Termin kontaktieren.
Zudem wird es die Möglichkeit geben, den Mitschnitt des Seminars zu erwerben.
Sie erhalten außerdem sämtliche Arbeitshilfen, Handouts, etc.
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Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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