
Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften? – So können Sie sie vermeiden!
Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Leider finden unsere Steuerberater leider immer wieder Fehler in den Beschlüssen und Protokollen von Genossenschaften.
Doch wie lässt sich eine ordentliche Beschlussfassung und Protokollierung in der Genossenschaft gewährleisten?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Als Kunde in unserer Nachbetreuung haben Sie über unsere Wissensdatenbank Zugriff auf unsere Vordrucke für die Generalversammlung.
Diese wurden durch unsere Juristin Tatevik Gevorgyan erstellt und gewährleisten bei korrekter Handhabung eine fehlerfreie Protokollierung.
Damit Sie problemlos mit der Vorlage zurechtkommen, hat Frau Gevorgyan zahlreiche Kommentare für Sie hinterlassen.
Ist es in Ihrem Fall schon zu spät und der Steuerberater hat die Protokollierung und die Beschlüsse bemängelt, so kann dies in der Regel behoben werden, jedoch kostet dies nicht nur Zeit, sondern im Endeffekt auch viel Geld, da Ihr Steuerberater dies natürlich nicht kostenlos macht.
Eine korrekte Protokollierung und das Fassen von ordentlichen Beschlüssen ist sehr wichtig und hier wird auch bei jeder Prüfung genau hingeschaut.
Nehmen Sie dieses Thema also bitte nicht auf die leichte Schulter, sondern sorgen Sie dafür, dass hier in Ihrer Genossenschaft alles ordnungsgemäß abläuft.
Wenn Sie Hilfe brauchen und / oder Kosten sparen wollen, empfehlen wir Ihnen dringend mit Ihrer Genossenschaft bei uns in die Nachbetreuung zu kommen.
Von uns erhalten Sie dann die nötigen Vorlagen und natürlich noch viele weitere Vorteile.
Kontaktieren Sie uns gerne direkt:
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Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Sie haben Ihre Genossenschaft gegründet, die Bankverbindung eingerechnet und es liegen bereits die ersten Rechnungen vor, doch Sie haben Ihren Geschäftsbetrieb noch gar nicht aufgenommen und entsprechend noch kein Geld in der Genossenschaft?
Der Zweck der Genossenschaft ist hier immer wieder ein großes Thema. Er muss korrekt formuliert und ausgestaltet sein, sollte ein paar inhaltliche Punkte umfassen, usw.
Daher stellt sich in der Beratung oft schnell die Frage: Welchen Zweck hat denn dann MEINE Genossenschaft?
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