Leider werden zu diesem Thema immer wieder Fehlinformationen verbreitet.
So ist laut den Aussagen eines bestimmten Steuercoachings eine einfache, steuerfreie Auszahlung der Genossenschaftsanteile möglich, wenn diese gekündigt sind.
Grundsätzlich stimmt das auch:
Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt steuerneutral, da diese ja auch von bereits versteuertem Geld erworben wurden.
Nun wird jedoch in besagtem Coaching folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
Der erwirtschaftete Jahresüberschuss wird dem Geschäftsguthaben, also den Mitgliederanteilen zugerechnet.
Also jedes Mitglied bekommt bspw. 500€ dazu.
Dies ist nach Aussagen des Anbieters steuerfrei möglich und anschließend können diese Geschäftsanteile dann gekündigt werden. So erhalten die Mitglieder den Gewinnüberschuss also steuerfrei.
Was hier so schön klingt, ist praktisch jedoch keineswegs möglich.
Zunächst einmal ist die Erhöhung der Anteile durch eine Ausschüttung nicht ohne weiteres möglich. Steuerlich betrachtet ist dieser Vorgang so nicht umsetzbar.
Es handelt sich hier immernoch um eine Gewinnausschüttung und diese muss zwingend versteuert werden.
Der korrekte Vorgang wäre also:
Ausschütten, versteuern, wieder in Mitgliedsanteile anlegen.
Gegenmeinung:
Nun gibt es hier auch andere Meinungen zu, die handelsrechtlich argumentieren und den oben beschrieben Weg für vertretbar halten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hier zumindest noch um eine Sachdividende handeln würde und es steuerrechtlich nicht korrekt wäre.
Sie gehen hier also ein Risiko ein, was ggf. schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben kann.
Wir haben dies ausgiebig von unseren Steuerberatern prüfen lassen und es ist faktisch so, dass immer eine Steuer anfällt.
Egal wie man es dreht und wendet: Letztendlich wird etwas aus der Genossenschaft ausgeschüttet und Ausschüttungen müssen IMMER versteuert werden.