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Förderungen in der Genossenschaft: Reisen

Eine Frage, die unsere Kunden immer wieder beschäftigt:
Kann man Reisen in der Genossenschaft vergünstigen oder fördern?

In diesem Beitrag schauen wir uns einmal genau an was erlaubt ist und was nicht, worauf Sie zu achten haben und welche Stolpersteine es zu vermeiden gilt.

Die klassische "Geschäftsreise"

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei Arten von Reisen:

Zum einen gibt es solche, die im Rahmen des Geschäftszweckes stattfinden. Das sind beispielsweise Reisen um Investitionsmöglichkeiten zu prüfen, Kunden oder Lieferanten zu treffen oder auch für die Verfolgung gewisser Geschäftskonzepte, etc.

Diese “Geschäftsreisen” sind so auch in anderen Firmierungen wie bspw. einer GmbH möglich.

Natürlich müssen hier immer die privaten Kosten rausgerechnet werden.

Option 1: Reisen im Zweck der Genossenschaft

Bei der Genossenschaft ist es etwas anders. Hier steht die Erzielung des Genossenschaftszwecks im Fokus und die Genossenschaft hat keine Gewinnerzielungsabsicht im klassischen Sinne.

D.h. es muss nicht bei jeder Tätigkeit darauf geachtet werden, dass dadurch eine Mage, bzw. ein Gewinn erzielt wird.

Ein Beispiel: Sie reisen ins Ausland um dort, dem Genossenschaftszweck entsprechend, eine potenzielle Immobilie zur Nutzung und Vermietung als Ferienwohnung zu besichtigen. Sie entscheiden sich jedoch diese Immobilie nicht zu kaufen.

In diesem Fall handelt es sich dennoch um eine Reise im Zweck der Genossenschaft.

Was geht nicht?

Natürlich gibt es auch Fälle, die so nicht argumentiert werden können.

Ein klassisches Beispiel, welches wir hier immer wieder hören: Eine Mitgliederreise zum kulturellen Austausch von Völkern.

Dies ist in Einzelfällen bei spezialisierten Genossenschaften zwar sicherlich möglich, im Regelfall jedoch hoch problematisch – ganz besonders, wenn es sich dann bei der Reise selbst um eine Kreuzfahrt handelt.

Der Privatanteil

Prüfen Sie also bitte immer, ob die Reise auch wirklich durch den Geschäftsbetrieb motiviert ist.

Und auch wenn dem so ist, empfehlen wir immer trotzdem einen Privatanteil rauszurechnen.

Konkret bedeutet das, dass Sie einen bestimmten Prozentsatz der Reise als Privat annehmen.

Wir rechnen hier immer mit 15%.

 

Doch warum machen wir das?

Letztendlich entstehen auf einer Reise oft auch private Kosten. Dies vorab offen zu kommunizieren signalisiert sowohl dem Finanzamt als auch dem Verband, dass es bei der Reise nicht um eine ungerechtfertigte Bereicherung geht, sondern dass Sie einen Teil der eventuellen, privaten Kosten pauschal ansetzen.

Option 2: Förderung und Vergünstigung von Reisen

Wenn der Zweck Ihrer Genossenschaft entsprechend gestaltet ist, ist auch die Förderung oder Vergünstigung Reisen der Mitglieder möglich um diesen einen gewissen Vorteil zu verschaffen.

Aber Achtung: Dies muss immer dem Zweck Ihrer Genossenschaft entsprechen.

 

Ein klassisches Beispiel sind hier Reisen für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsprogrammen.

Hier kann gemeinsam verreist werden – auch zur Stärkung der gemeinschaftlichen Struktur.

 

Auch bei Mitarbeitergenossenschaften ist dies bei entsprechender Ausgestaltung des Zwecks möglich.

Hier sollen die Mitarbeiter ja durch die Genossenschaft qualifiziert werden und die Genossenschaft soll Ihnen zwecks Steigerung der Leistungsfähigkeit auch zu Entlastung, Entspannung und Ruhe verhelfen.

Sind Reisen verdeckte Gewinnausschüttung oder Sachdividenden?

Nach Aussage des bayrischen Oberlandesgericht müssen Mitglieder durch die Genossenschaft bereichert werden.

Dennoch bleibt die Frage: Sind solche Bereicherungen verdeckte Gewinnausschüttungen oder Sachdividenden?

Laut BFH (Bundesfinanzhof) trifft dies zu, wenn es sich nicht im Rahmen des Fördergeschäftsbetriebes bewegt.

Die Förderung und Vergünstigung von Reisen muss also auf den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft abgestimmt werden.

 

Möchten Sie also Ihre Mitglieder fördern indem Sie eine Urlaubsreise gemeinschaftlich einkaufen und ihnen diese dann vergünstigt zur Verfügung stellen, ohne dass sich dies in Ihrem Genossenschaftszweck widerspiegelt, werden Sie zwangsläufig Probleme damit bekommen.

Fazit

Wie bei eigentlich allem, ist es auch hier sehr wichtig auf die Details zu achten.

Generell gilt: Achten Sie darauf, dass Sie nicht außerhalb Ihres Genossenschaftszwecks handeln.

 

Sollten Sie feststellen, dass Ihre Satzung das Reisen gar nicht abdeckt und dies dennoch für sich nutzen wollen,  empfehlen wir Ihnen an einem unserer Seminare zum Thema Förderungen und Vergünstigungen teilzunehmen.

Termine und Details folgen bald auf unserer Webseite, im Newsletter oder unserer Telegramm-Gruppe.

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