Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Märchen und Sagen bei der Behandlung von Genossenschaften und deren Tochterunternehmen

Aus aktuellem Anlass, möchten wir diesen Beitrag nutzen um mit diversen Falschaussagen anderer, bekannter Gründungsberater aufzuräumen.

Dabei werden vor allem falsche Aussagen gemacht, wenn es um die Besteuerung von Genossenschaften geht.

In diesem Beitrag werden wir daher diverse Aussagen aufgreifen und die tatsächliche und korrekte Situation schildern.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Gewerbesteuerbefreiung für Genossenschaften

Laut besagter Gründer, kann man eine Genossenschaft ganz einfach von der Gewerbesteuer befreien lassen.

Das ist eine Falschaussage!

Sowohl im Kreditwesen- als auch im Kapitalanlagegesetz ist dies ausgeschlossen.

Davon abgesehen, würde dies auch gar nicht der genossenschaftliche Idee entsprechen, da die Genossenschaft ja zwangsläufig einen Zweck hat und dieser führt immer zu einer gewerblichen Tätigkeit.

Man spricht schließlich nicht umsonst vom “Fördergeschäftsbetrieb”, der die Förderungen in einer Genossenschaft ja überhaupt erst möglich macht.

Fehlerhafte / Keine Strukturberatung

Im Vorfeld sollten Sie immer klären, wie es sich mit Ihrer individuellen Situation verhält.

Welche Strukturen sind für Sie sinnvoll und aus welchen Gründen?
Welcher Weg eignet sich am besten für Ihr individuelles Vorhaben?

 

Seriöse Anbieter, sollten Sie auch hierin beraten können und wollen und Ihnen nicht einfach die Patentlösung “Genossenschaft nach Schema F” vorsetzen.

Lassen Sie sich also im Vorfeld von kompetenten und seriösen Anbietern beraten.
Manchmal zeigt sich schnell, dass andere Modelle und Strukturen viel besser für Ihr Vorhaben geeignet sind.

 

Die besagten Gründer leisten beispielsweise im Vorfeld keine ordentliche Strukturberatung und gestalten diese auch im Verlauf des Gründungsprozesses nicht richtig.

Dabei werden auch nicht alle Möglichkeiten des Steuerrechts richtig genutzt.

Am Ende stehen demnach viele Kunden mit einer unbrauchbaren Genossenschaft da.

 

Das zieht nicht nur viel Ärger und Stress nach sich, sondern die betroffenen Genossenschaft müssen anschließend komplett umgestaltet werden, was wieder Zeit und Geld in Anspruch nimmt – von der psychischen Belastung einmal abgesehen.

Schlimmer noch: Bei der Gründung werden so oft sehr teure Fehler gemacht.

Beispielsweise mussten so 100% Grunderwerbssteuer bei der Einbringung von Immobilien in eine angeblich vermögensverwaltende Genossenschaft gezahlt werden.

Die richtigen Berater finden

Nicht alles was glänzt ist Gold.

Wie finden Sie nun also seriöse Berater?

 

Natürlich kann unser Team von der GutenGenossenschaft (GuGe eG) hier ausführlich und kompetent beraten.

Aber wir sprechen hier nicht nur von uns.

Es gibt auch viele andere gute Berater, die nicht zwangsläufig auf Genossenschaften spezialisiert sind, aber Sie hervorragend bei anderen Strukturen beraten können, wie bspw. einer Stiftung.

So können Sie sich verschiedene Lösungsansätze anschauen und anschließend eine fundierte Entscheidung treffen – ggf. auch gegen eine Genossenschaft.

Wichtig ist, dass die Berater die getroffenen Aussagen beweisen können und Ihnen diese Aussagen nicht nur in mündlicher Form, sondern auch schriftlich zukommen lassen möchten.

 

Kümmern Sie sich bereits im Vorfeld um entsprechende Beratung.

Wir haben leider immer wieder Fälle, in denen schlecht oder falsch beratene Gründer zu uns kommen und nun mit unserer Hilfe Ihre Genossenschaft reparieren müssen.

Maßnahmen und Konsequenzen

Die gute Nachricht ist: Auch dem Staat ist nicht entgangen, dass hier diverse Anbieter nicht seriös sind.

Seit kurzem gibt es eine Stellungnahme der bayrischen Finanzverwaltung, die auf jede der durch diese Gründer hergestellte Struktur und auf jede Situation mit Genossenschaften eingeht.

D.h. diese Anbieter sind der Finanzbehörde aufgefallen und nun wird geschaut, wie dies reguliert werden kann.

 

Leider leiden nun natürlich auch seriöse Anbieter und Strukturen unter dem Fehlverhalten und der hinterlassenen “verbrannten Erde” dieser Anbieter.

Fazit

Augen auf, bei der Wahl Ihrer Berater!
Eine falsche Beratung kann Sie am Ende sehr viel Geld und Nerven kosten und großen Ärger mit diversen Behörden nach sich ziehen.

Solche Aussagen, sollten immer einer weiteren Prüfung unterzogen werden.

 

Wenn Ihr Berater Sie nur mündlich berät und seine Aussagen nicht anhand von prüfbaren Praxisbeispielen belegen kann: Finger weg!

 

An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass keine Genossenschaft betroffen ist, die durch / mit uns gegründet wurde.
Unsere Kunden müssen hier also keine Angst vor bösen Überraschungen haben.

Betroffen sind ausschließlich Genossenschaften, die durch andere bestimmte Gründungsberater gegründet wurden.

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