Die Sozialversicherungspflicht und die Genossenschaft
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In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Frage, ob der Vorstand einer Genossenschaft eingeschränkt, bzw. reglementiert werden kann.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Sie können den Vorstand Ihrer Genossenschaft durchaus in seinem Handlungsspielraum einschränken – indem Sie in der Satzung Ihrer Genossenschaft regeln, dass der Vorstand für alle wesentlichen Dinge die Zustimmung der Generalversammlung benötigt.
Das ist ein sehr einfacher und hoch effektiver Weg.
In seltenen Fällen möchten Sie sich ggf. vollständig von Ihrem Vorstand trennen.
In anderen Beiträgen hatten wir bereits erklärt, dass es durchaus möglich ist, den Vorstand aus der Genossenschaft auszuschließen, jedoch gibt es noch eine elegantere Variante mithilfe eines speziellen Vertrags, in dem der Vorstand gezwungen ist zu jeder Zeit seine Anteile an ein anderes Mitglied zu übertragen.
So scheidet der Vorstand dann natürlich auch automatisch aus der Genossenschaft aus.
Für mehr Informationen hierzu empfehlen wir Ihnen, sich hier den Mitschnitt des vergangenen Seminars vor einer Woche zu kaufen oder sich direkt an uns zu wenden: info@gutegenossenschaft.de
Die Beherrschung, bzw. die Reglementierung des Vorstand ist in einer Genossenschaft also durchaus möglich, vorausgesetzt man weiß wie.
Dabei können Sie lediglich den Handlungsspielraum beschneiden oder aber auch ein komplettes Ausscheiden des Vorstands jederzeit möglich machen.
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