Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Wie genau funktioniert das mit dem Vermögensschutz?

Alle reden vom “Vermögensschutz”, aber was genau ist damit eigentlich gemeint?

Und kann die Genossenschaft Ihnen wirklich dabei helfen?

Wie funktioniert das im Detail?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Was versteht man unter "Vermögensschutz"?

Wie der Name schon sagt, geht es beim Vermögensschutz um den Schutz Ihres Vermögens.

Dabei stellt sich natürlich die Frage: Vor wem möchten Sie denn Ihr Vermögen schützen?

Hier geht es nicht etwa um Schutz vor Diebstahl und Einbrechern, sondern in der Regel ist damit eigentlich ein “Besteuerungsschutz” gemeint.

 

Da in den Medien immer wieder die Vermögensabgabe und die Erhöhung der Vermögenssteuer diskutiert wird, ist dies für viele unserer Kunden ein sensibles und wichtiges Thema.

Entsprechend besteht die Sorge, dass es auf kurz oder lang zu mehr Vermögensbesteuerung oder sogar zur Vermögensabgabe kommt und der Wunsch entsprechende Vorkehrungen zu treffen ist groß.

Das Vermögen in der Zukunft

Eine Möglichkeit, auf die wir immer wieder hinweisen besteht mit einer Genossenschaft.

Tatsächlich ist dies die einzige, uns bekannte Möglichkeit, bei der tatsächlich ein Vermögens-, bzw. Besteuerungsschutz eintreten könnte.

Wir sprechen hier bewusst im Konjunktiv, da wir natürlich nicht in die Zukunft sehen können, was Besteuerung und Gesetzesbestimmungen angeht.

 

Freibetrag:

Sollte ein entsprechender Fall eintreten, so ist es sehr wahrscheinlich, dass es einen Freibetrag für Privatpersonen geben wird.

Nehmen wir also einmal an, dieser Freibetrag liegt bei 2 Mio. €.

Besitzen Sie bspw. 2,5 Mio. €, so würden die 500.000 €, die über dem Freibetrag liegen besteuert werden.

 

Generell empfehlen wir auch, erst ab einem Vermögen von 2 Mio. € und mehr eine Genossenschaft mit der Absicht des Vermögensschutzes zu gründen.

Vermögensschutz durch eine GmbH?

Das “Problem” mit dem Vermögensschutz durch die GmbH ist, dass Ihnen als Gesellschafter das Vermögen der GmbH zugerechnet werden kann.

Dabei wird der gemeine Wert der GmbH ermittelt und dann entsprechend der Geschäftsanteile zugerechnet.

 

Sollte es also tatsächlich zu einer vollständigen Vermögenszuordnung und -Besteuerung kommen, so werden höchstwahrscheinlich auch Ihre GmbH-Anteile dort berücksichtigt werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine operative oder eine vermögensverwaltende GmbH handelt.

 

Wie sieht also eine echte Lösung für dieses Problem aus?
Ganz einfach: Sie haben kein (zurechenbares) Vermögen.

Lösungswege: Stiftung vs. Genossenschaft

Hier können Ihnen eigentlich nur zwei Strukturen weiterhelfen:

Stiftungen und Genossenschaften.

 

Stiftungen gehören sich selbst und sind somit auf den ersten Blick eine attraktive Lösung.

Beispielsweise wäre hier eine deutsche Familiengenossenschaft eine Option.

Allerdings bringen Stiftungen auch einige Nachteile mit sich, wie bspw. eine feststehende Satzung und die hohen Kosten (Insbesondere, wenn es um die Einbringung von Vermögen im Wert von über 800.000 € geht).

 

Die Genossenschaft bietet ebenfalls den Vorteil, dass das Vermögen nicht ihren Mitgliedern zugeordnet werden kann, hat jedoch nicht die Nachteile eine Stiftung und bietet auch andere, attraktive Vorteile.

Somit ist die Genossenschaft unserer Ansicht nach die eleganteste Lösung.

Tatsächlich ist im Bewertungsgesetz eine Zuordnung des Vermögens der Genossenschaft zu den Mitgliedern vollständig ausgeschlossen.

Stattdessen kann den Mitgliedern nur der Nennwert ihrer Anteile an der Genossenschaft zugeordnet werden.

So ist es also bspw. möglich, dass in der Genossenschaft Immobilien im Wert von 20 Mio. € liegen, der Nennwert Ihrer Anteile jedoch nur 300 € beträgt.

 

Wie erklärt sich das?

Wenn Sie heute einen Anteil von 100 € zeichnen und diesen Anteil in 50 Jahren wieder kündige, erhalten Sie auch nur die 100 € wieder. Sie bekommen also nicht den kompletten Wertzuwachs der Genossenschaft hinzugerechnet.

Vermögensschutz durch die Genossenschaft

Das Vermögen der Genossenschaft gehört also ausschließlich der Genossenschaft und den Mitgliedern kann nur der Wert ihrer gezeichneten Anteile zugeordnet werden.

Dabei profitieren die Mitglieder bei einem Austritt nicht von dem Wertzuwachs der Genossenschaft.

 

Dies sind die großen Besonderheiten bei einer Genossenschaft, welche sie so perfekt für den Vermögensschutz machen.

 

Aber:

Hier kann es zukünftig eine Grenze geben. Diese Grenze würde der Freibetrag für die Genossenschaft selbst bilden.

Nehmen wir einmal an, dass der Freibetrag beim betrieblichen Vermögen auf 5 Mio. € festgesetzt wird.

Hat die Genossenschaft nun ein Vermögen i.H.v. 10 Mio. €, so müsste sie in unserem Beispiel auf 5 Mio. € davon Steuern zahlen.

Zu Erinnerung: Bei der GmbH würden die vollen 10 Mio. € (bzw. 8 Mio. € nach Abzug des Freibetrags für Privatpersonen) versteuert werden.

 

Dies sind natürlich nur potenzielle Zukunftsszenarien.

Zur Zeit gibt es eine solche Grenze nicht und sollten die Körperschaften (zu denen auch die Genossenschaft gehört) auch zukünftig frei von solchen Grenzen bleiben, so besteht ein vollkommener Schutz vor der Besteuerung des genossenschaftlichen Vermögens.

 

Und weiterhin gilt:

In Ihrer privaten Vermögensaufstellung werden nur ihre Anteile an der Genossenschaft mit deren Nennwert berücksichtigt.

Bei uns gegründeten Genossenschaften liegt dieser meist bei 100 €, manchmal auch mehr, bis zu 10.000 €.

Fazit

Nach aktuellem Stand ist die Genossenschaft die bestmögliche Struktur um Ihr Vermögen ab einem Wert von 2 Mio. € und mehr zu schützen.

Natürlich sind wir auch hier abhängig von der Politik, aber auch bei diversen Zukunftsszenarien schneidet die Genossenschaft hier im Vergleich zur GmbH viel besser ab.

 

Zudem ist die Einbringung von diversen Vermögenswerten in die Genossenschaft recht kostengünstig möglich, vorausgesetzt man weiß wie.

Hierzu werden in den kommenden Wochen einige Beiträge folgen.

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