Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Die Mitglieder in der Genossenschaft

Wie ist das eigentlich mit den Mitgliedern einer Genossenschaft?

Welche Vorschriften gibt es bei der Gründung und dem laufenden Betrieb von Genossenschaften?

Und was hat das mit der Gestaltung der Genossenschaft zu tun?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Mitglieder bei der Gründung einer Genossenschaft

Die Gründungsmitglieder sollten mindestens aus drei natürlichen Personen bestehen.

Diese sollten alle volljährig sein. Kinder können zwar theoretisch auch dazu zählen, jedoch wird hier vorab die Zustimmung des Familiengerichts benötigt.

 

Warum müssen alle drei Gründungsmitglieder natürliche Personen sein?

Es stimmt, dass laut dem Genossenschaftsgesetz auch ein Unternehmen zu den Gründungsmitgliedern zählen kann, jedoch wird in diversen Kommentaren zum Genossenschaftsgesetz auch darauf hingewiesen, dass diese Unternehmen durchaus vor Gericht als „Strohmänner“ gewertet werden können, wenn sie von den anderen beiden Gründungsmitgliedern beherrscht werden.

 

Besser noch als drei Mitglieder zu haben, ist es, gleich 4 zu haben.
Warum? Wegen des Transparenzregisters.

Denn wenn möglich, soll nur der Vorstand als fiktiv wirtschaftlich Berechtigter gelten. Dies ist ab 4 Mitgliedern möglich.

Bei drei Mitgliedern, gilt jedes Mitglied als wirtschaftlich berechtigt.

Mitglieder in laufenden Genossenschaften

Wichtig zu wissen ist:

Ab dem 21. Mitglied, wird Ihre Genossenschaft zu einer sogenannten „großen Genossenschaft“. Hier gelten wieder andere Bestimmungen als bei den kleinen Genossenschaften.

 

Ein häufiges Problem bei bestehenden Genossenschaften ist die inkorrekte, oder sogar fehlende Führung der Mitgliederliste.

Hier reicht es nicht aus einen Vermerk auf irgendeinem Zettel zu machen.

Die Aufgabe der Führung der Mitgliederlist lag zunächst beim Registergericht, bis es den Genossenschaften ermöglicht wurde, dies selbst zu tun.

Das stellte eine enorme Erleichterung für die Genossenschaften dar und sollte entsprechend gehandhabt werden.

In dieser Liste können z.B. Anteilsübertragungen dokumentiert, und somit Mitglieder mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden – ohne der Kündigungsfrist von 2 Jahren. Natürlich nur mit deren Zustimmung.

 

Wenn Sie Fragen zur Führung der Mitgliederliste haben, empfehlen wir Ihnen an unserem Webinar zum Thema „Führen der Mitgliederliste“ teilzunehmen. Mehr Informationen hierzu folgen zeitnah.

 

Zudem sollte Ihnen klar sein, dass das Anwerben von Mitgliedern verboten ist und auch entsprechend geahndet wird.

Dies gilt sowohl für große, als auch für kleine Genossenschaften.

Fazit

Die Anzahl der Mitgliedschaften und die Führung der Mitgliederliste ermöglichen Ihnen und Ihrer Genossenschaft zahlreiche Möglichkeiten zur Gestaltung und Handhabung der Genossenschaft selbst – wenn Sie wissen wie.

Über den Autor

Entdecken Sie weitere Beträge

Genossenschaft gründen leicht gemacht

Genossenschaft gründen leicht gemacht

Eine Genossenschaft zu gründen ist nicht ganz unkompliziert – aber mit der richtigen Unterstützung durchaus gut machbar.
In diesem Beitrag zeigen wir, welche Möglichkeiten Sie bei der Gründung haben, wie sich eine vollständig begleitete Gründung vom Meisterkurs unterscheidet und welche weiteren Angebote sinnvoll sein können, wenn Sie Ihre bestehende Genossenschaft oder Unternehmensstruktur weiterentwickeln möchten.

Weiterlesen »
Mehrstimmrechte in der Genossenschaft: Was passiert im Erbfall?

Mehrstimmrechte in der Genossenschaft: Was passiert im Erbfall?

Was passiert mit Genossenschaftsanteilen und Mehrstimmrechten, wenn ein Mitglied verstirbt?

Gerade bei individuell gestalteten Satzungen ist diese Frage wichtig. In diesem Beitrag erklären wir, wie der Erbfall in der Genossenschaft geregelt werden kann, was mit geerbten Anteilen passiert und unter welchen Voraussetzungen auch Mehrstimmrechte vorübergehend erhalten bleiben.

Weiterlesen »
Warum gibt es unterschiedliche Aussagen zum Thema Förderungen in Genossenschaften?

Förderungen in Genossenschaften:
Warum gibt es unterschiedliche Aussagen?

Warum werden Förderungen und Vergünstigungen in Genossenschaften teilweise sehr unterschiedlich bewertet?

Genau diese Frage kam in unserem großen Förderwebinar besonders häufig auf. In diesem Beitrag erklären wir, warum es bei vielen Förderungen keine einheitliche Bewertung gibt, weshalb unterschiedliche Aussagen trotzdem gleichzeitig nachvollziehbar sein können und warum wir bei bestimmten Gestaltungen bewusst Vorsicht empfehlen.

Weiterlesen »
GenoHeld Logo schwarz weiß

Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.

Copyright © GenoHeld 2026

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie wöchentlich die neusten Informationen rund um das Thema Genossenschaft.

Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Sendinblue zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.