Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Wie aufwändig ist der Betrieb einer Genossenschaft?

Ist es eigentlich aufwändig eine Genossenschaft zu betreiben?

Im letzten Beitrag haben wir Ihnen erklärt, welche Schritte direkt nach der Gründung wichtig sind. Doch wie ist es mit dem Betrieb der Genossenschaft auf lange Sicht?

Worin unterscheidet sich der Aufwand von anderen Körperschaften?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Genossenschaft vs. GmbH

Zunächst einmal kommt der Aufwand natürlich auch darauf an, was die Genossenschaft macht.

Ist sie bspw. eine Konzernmutter und hat unter sich noch andere Strukturen, so kann der Aufwand deutlich höher ausfallen als bei bei einer einfachen, kleinen Genossenschaft ohne darunter liegenden Strukturen.

 

Um es etwas einfacher zu machen, schauen wir uns kurz die Unterschiede zwischen einer einfachen kleinen Genossenschaft und einer einfachen kleinen GmbH an:

  • Sowohl die Genossenschaft, als auch die GmbH benötigt eine ordentliche Buchführung und eine Bilanz.
  • Das Stammkapital ist bei beiden Formen zwar etwas anders verteilt, stellt aber keinen Mehraufwand dar.
  • Die Abschlussarbeiten zum Jahresende können etwas aufwändiger sein, je nachdem, ob Sie auch bei der GmbH alles selbst machen oder alles an Ihren Steuerberater abgegeben haben – natürlich können Sie das auch bei der Genossenschaft so handhaben.
    Wir empfehlen Ihnen jedoch, den Chancen-Risiko-Bericht selbst zu verfassen. Das ist entgegen der üblichen Befürchtung kein großes Thema und umfasst ca. 1-2 Absätze an Text.

 

Worin besteht dann also der Unterschied?

Unserer Erfahrung nach, ist es vor allem die Planung, die bei dem Betrieb einer Genossenschaft aufwändiger ist als bei einer GmbH.

Während bei kleinen GmbH oftmals keine große Planung vorliegt, sollte das bei einer Genossenschaft anders behandelt werden.

Dies hängt mit der Umsetzung und Verfolgung des Genossenschaftszwecks zusammen. Die Genossenschaft muss tatsächlich aktiv sein und ihren Zweck verfolgen.

Die Planung in der Genossenschaft

Wie bereits erwähnt, ist es wichtig, dass Ihre Genossenschaft eine entsprechende Planung zur Verfolgung ihres Zweckes hat.

Sie muss also aktiv werden und kann nicht nur das Vermögen besitzen und verwalten.

Natürlich ist die phasenweise okay, bspw. direkt nach der Gründung, wenn zunächst einmal die Vermögenswerte eingebracht werden müssen und die Genossenschaft auf ihren eigentlichen Geschäftsbetrieb vorbereitet wird.

 

Dabei ist es wichtig, dass bei der Planung auf die genossenschaftlichen Themen eingegangen wird.

Hierfür ist natürlich ein gewisses Wissen ausschlaggebend.

Dafür ist unser Kundenportal von großem Nutzen, aber Sie können auch unsere Telegramgruppe nutzen.

Zudem veröffentlichen wir hier im Blog jede Woche einen neuen Beitrag zu genossenschaftlichen Themen, die Ihnen ebenfalls weiterhelfen können.

 

Bei der Planung sollten das Ziel verfolgen, Ihren Förderzweck zu erfüllen (s. Satzung Ihrer Genossenschaft). Stellen Sie sich dabei Fragen wie bspw. “Erfülle ich meine Zweck?”, “Welche Förderungen kann ich anbieten?”, “Wie kann ich für meine Mitglieder das Maximum herausholen?”, usw.

Neben diesen genossenschaftlichen Belangen kommen die gleichen Fragestellungen wie auch bei einer GmbH oder einem anderen Unternehmen hinzu: Wie kommt Geld reich, wie fließt es wieder raus?

 

Wenn Sie diese Planung selbst vornehmen, können Sie mit einem Mehraufwand gegenüber der GmbH von ca. 5-10 Stunden pro Jahr rechnen.

Aber natürlich ist es auch möglich, diese Planung an entsprechende Stellen wie bspw. Ihren Steuerberater oder auch uns abzugeben.

Die Pflichtprüfung

Die Genossenschaft wird jedes oder jedes zweite Jahr geprüft.

Auch dies bedeutet einen Mehraufwand im Vergleich zur GmbH, da hier die Prüfungsbereitschaft hergestellt werden muss.

Dabei kann der Prüfer natürlich auch Rückfragen stellen.

Insgesamt liegt hier der Mehraufwand im Vergleich zur GmbH bei ordentlicher Führung der Genossenschaft bei ca. 3-5 Stunden pro Prüfung.

 

Die Prüfung erfolgt durch den jeweiligen Prüfungsverband, bei dem die Genossenschaft Mitglied ist.

Diese Mitgliedschaft in einem Verband ist für jede Genossenschaft verpflichtend.

Erinnerung: Verbandswechsel

Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmal auf die auslaufende Frist für den Verbandswechsel hinweisen.

Wenn Sie den Verband wechseln möchten, ist dies nur noch bis zum 30. September möglich!

Ansonsten bleiben Sie Mitglied bei Ihrem aktuellen Verband, auch wenn Sie evtl. unzufrieden mit diesem sind.

Fazit

Im direkten Vergleich sehen wir, dass die Genossenschaft im laufenden betrieb durchaus etwas aufwändiger sein kann, also bspw. eine kleine GmbH.

Das liegt vor allem an der Planung der Genossenschaft und der Prüfung dieser.

Dennoch lohnt sich dieser Mehraufwand in unseren Augen, da die Genossenschaft mit sehr vielen Vorteilen gegenüber einer GmbH daherkommt.

Welche Struktur dann nun tatsächlich die beste für Sie ist, hängt natürlich von Ihren individuellen Zielen und Vorstellungen ab.

Aber auch hierzu können wir Sie gerne beraten.

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