
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Wir arbeiten inzwischen mit einer Steuerberaterkanzlei zusammen, die sich auf Genossenschaften, Vereine und gemeinnützige Strukturen spezialisiert.
Dies bringt auch für Sie als Kunde einige Vorteile mit, da Sie auch von diesem Experten-Wissen rund um gemeinnützige Strukturen, auch mit der Genossenschaft, profitieren können.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Unsere Zusammenarbeit mit unserem bisherigen kooperierendem Steuerberater wird sich im kommenden Jahr verändern: Er wird uns nur noch bei der Forschung unterstützen.
Entsprechend haben wir uns auf die Suche nach anderen Steuerberatern gemacht, die uns und unsere Kunden weiterhin im Gründungsprozess beraten und unterstützen können.
Dabei ist eine Kooperation mit einer Steuerberaterkanzlei entstanden, die sich nicht nur auf Genossenschaften, sondern auch auf Vereine und andere gemeinnützige Strukturen spezialisiert hat. In dieser Kanzlei arbeiten gleich mehrere Steuerberater mit entsprechender Spezialisierung.
Ab November diesen Jahres können dann auch unsere Gründungskunden durch diese Kanzlei und ihre Steuerberater begleitet werden.
Wenn Sie bereits eine Genossenschaft oder eine andere Struktur haben und Unterstützung in steuerberaterrelevanten Themen wie z.B. Einbringungen / Ausgliederungen benötigen, können wir dies ebenfalls gerne gemeinsam umsetzen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit durch uns und die besagte Kanzlei ein steuerliches Gutachten anfertigen zu lassen, welches dann auch durch andere Steuerberater angewendet werden, oder zur Absicherung dienen kann.
Dieses steuerliche Gutachten ist nicht Teil der Gründung selbst und wird separat berechnet.
Die Spezialisierung unserer kooperierenden Kanzlei bringt natürlich viele Vorteile mit sich, von denen Sie ebenfalls profitieren können.
So können zukünftig bspw. gemeinnützige Treuhandstiftungen gegründet werden, die mittels Spenden steuerliche Vorteile und Ersparnisse mit sich bringen.
Der Vorteil ist: Die gemeinnützige Trauhandstiftung kann ihr Geld wieder bei der Genossenschaft anlegen.
Natürlich funktioniert dies nur unter der Einhaltung bestimmter Regeln und Voraussetzungen, zu denen wir Sie zukünftig gerne beraten.
Unsere neue Kooperation mit einer spezialisierten Steuerberaterkanzlei bringt eine Vielzahl an neuen Optionen und Vorteilen mit sich.
Dabei geht es vor allem auch um neue Strukturen um und unter der Genossenschaft.
Sehr gerne beraten wir Sie hier zu Ihrer individuellen Situation und Ihren Vorstellungen.
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Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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