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Das Jahresende mit Ihrer Genossenschaft

Das Jahr geht langsam dem Ende zu und viele stellen sich die Frage: Muss ich etwas beachten, wenn ich verantwortlich für eine Genossenschaft bin?
Gibt es Fristen und Dinge, die ich noch im laufenden Jahr abwickeln sollte?

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kleinen Überblick, damit Sie nichts verpassen.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Vorbereitung des Jahresabschlusses

Es lohnt sich immer die Einnahmen und Ausgaben genauer unter die Lupe zu nehmen: Hat die Genossenschaft zu viel oder zu wenig eingenommen, wie viel hat sie ausgegeben, in welcher Höhe fallen voraussichtlich Steuern an?

Macht es Sinn, einen IAB (Investitionsabzugsbetrag) zu bilden oder noch Investitionen zu tätigen?

Benötigt die Genossenschaft ggf. noch Geld? Sollen noch neue Geschäftsfelder erschlossen werden?

 

All dies sind Fragestellungen, mit denen Sie sich auch in anderen Unternehmensformen (z.B. einer GmbH) gegen Ende des Jahres beschäftigen.

Dabei werden oftmals lieber noch Investitionen getätigt statt das Geld als Gewinn zu versteuern.

 

Wir empfehlen Ihnen auch, sich kurz Zeit zu nehmen und zusammenfassend aufzuschreiben, was in diesem Geschäftsjahr besonderes passiert ist, um diesen kurzen Bericht an Ihren, für den Jahresabschluss zuständigen, Steuerberater zu schicken.
Dies kann bei der Erstellung des Risiko- und Chancenberichts helfen, welcher ebenfalls für die Verbandsprüfung benötigt wird.

Vollständigkeit der formellen Abwicklung

Vergewissern Sie sich, dass Sie alles beauftragt haben, was Sie benötigen, wie bspw.:

  • Läuft die Buchführung?
  • Sind alle Steuererklärungen gemacht oder die Bilanzen angestoßen?
  • Haben Sie eine Verfahrensdokumentation?
  • Ist Ihre Genossenschaft ins Transparenzregister eingetragen?
  • Liegen alle Steuernummern vor und sind diese auch für die verschiedenen Bereich freigegeben?

Verbandsprüfung

Sie sollten auch unbedingt sicherstellen, dass Sie tatsächlich geprüft wurden.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Prüfungen für die ersten zwei Jahre zusammengefasst erfolgen.

D.h. wenn Sie 2021 gegründet haben, erfolgt die Prüfung für 2021 und 2022 zusammengefasst in 2023.

Dabei kann es sich nicht um eine vereinfachte Prüfung handeln, sondern die erste Prüfung muss eine Vollprüfung sein.

 

Steht eine solche Prüfung bei Ihnen an, gilt es sicherzustellen, dass Sie hierfür alles vorbereitet und erledigt haben.

Fazit

Zum Jahresabschluss gibt es für Sie und Ihre Genossenschaft (so wie für jedes andere Unternehmen auch) viel zu tun.

Sie haben Frage oder benötigen Hilfe?

Dann wenden Sie sich gerne direkt an uns:

info@gutegenossenschaft.de

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