
Wer ist bei Ihrer Genossenschaft der Chef im Ring?
Wir haben in den vergangen Beiträgen dieser Reihe gelernt, dass Sie Mehrstimmrechte in der Genossenschaft vergeben können.
Aber wozu eigentlich? Was nützen Ihnen diese Mehrstimmrechte?
Kann die Genossenschaft Goldbarren kaufen und diese stark vergünstigt an die Mitglieder weiterverkaufen?
Diese Frage beschäftigt unsere Kunden immer wieder.
Heute möchten wir Antworten liefern: Was gilt hier?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Ja, die Genossenschaft kann Dinge einkaufen und diese vergünstigt den Mitgliedern zukommen lassen.
Aber: Dabei verkauft die Genossenschaft nicht an ihre Mitglieder, sondern die Mitglieder mieten diese Dinge von der Genossenschaft.
Das ist ein sehr wichtiger Unterschied!
Die vergünstigte Vermietung an die Mitglieder ist auch im Genossenschaftsgesetz verankert:
Die Mitglieder sollen die Einrichtungen und Anlagen der Genossenschaft nutzen können.
Vergünstigt wird also die Nutzung dieser Dinge, nicht das Eigentum daran.
Die Genossenschaft kann zwar Dinge einkaufen und an ihre Mitglieder weiterverkaufen, jedoch nicht vergünstigt.
Natürlich kann die Genossenschaft theoretisch Goldbarren erwerben und diese vergünstigt an die Mitglieder vermieten. Doch hier bleibt die Frage der Sinnhaftigkeit:
Wozu sollten Sie einen Goldbarren mieten?
Daraus ergibt sich, dass auch nur Dinge gefördert werden können, die auch genutzt werden können.
Dinge, die höchstpersönlich oder zum privaten Gebrauch gehören, können logischerweise nicht gefördert werden. Dies ist auch so im Steuergesetz festgelegt.
Dabei regelt das Einkommenssteuergesetz, dass bestimmte Güter nicht in den Betriebsaufwand gebracht werden können.
Ein weiterer Grund, weshalb der vergünstigte Verkauf von Gold an die Mitglieder nicht möglich ist, liegt im §38 der Gewerbeordnung.
Dieser sieht vor, dass der Handel mit bspw. Edelmetallen, Luxusfahrzeugen, etc. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Gewerbeordnung erfordert.
Bei der Genossenschaft würde zusätzlich eine Zustimmung der BaFin benötigt, da sie so automatisch zu einer bankenähnlichen Struktur werden würde.
Der Einkauf von Goldbarren und der vergünstigte Verkauf dieser an die Mitglieder ist also nicht möglich.
Als einfache Faustregel gilt:
Alles was nutzbar ist, kann an die Mitglieder vergünstigt vermietet, jedoch nicht verkauft werden.
Ein Verkauf ist nur zu marktüblichen Preisen möglich.
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Wir haben in den vergangen Beiträgen dieser Reihe gelernt, dass Sie Mehrstimmrechte in der Genossenschaft vergeben können.
Aber wozu eigentlich? Was nützen Ihnen diese Mehrstimmrechte?

Im Rahmen unserer Beitragsreihe zum Thema Satzungsgestaltung bei Genossenschaften schauen wir uns heute das Thema der Betriebsaufspaltung näher an. Was ist das eigentlich und kann man sie per Satzung verhindern?

Mit der Satzung lässt sich in der Genossenschaft vieles flexibel ausgestalten. Dabei können auch Mehrstimmrechte vergeben werden.
Aber warum kann das sinnvoll sein und welche Auflagen gibt es hierfür?
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