
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Wie ist das mit den bestehenden und neuen Darlehen, wenn Ihre Genossenschaft eine Immobilie kaufen möchte?
Wie kommt die Bank zu Ihrer Absicherung und die Genossenschaft zu genügend „Eigenkapital“?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Kann die Bank Ihnen Ihr Darlehen kündigen, wenn Sie Ihre Immobilie in die Genossenschaft hineinverkaufen?
Nein, kann sie nicht.
Dabei kann es vorkommen, dass Banken hier von einem anderen Vorgang ausgehen, der die Kündigung rechtfertigen würde.
Sehen wir uns einmal ein Beispiel an:
Sie haben eine Immobilien im Wert von 1 Mio. € und hierauf läuft noch ein Darlehen i.H.v. 500.000 €.
Wenn Sie diese Immobilie nun an jemanden Drittes verkaufen, würden Sie logischerweise aus dem Darlehensvertrag ausscheiden wollen.
Bei dem Verkauf an die Genossenschaft verhält es sich etwas anders, da die Immobilie hier in ein Betriebsvermögen übergeht, welches Sie durchaus mit beherrschen.
Hier ist es also möglich, die Immobilie an die Genossenschaft zu verkaufen, jedoch ohne dass sich im Grundbuch etwas bzgl. dem Rang und der Sicherung des Darlehens ändert.
Somit hat die Bank weiterhin einen Darlehensnehmer (Sie) und das Pfand (die Immobilie) und eigentlich sogar noch einen Vollhafter (die Genossenschaft) dazugewonnen.
Wie verhält es sich nun, wenn Ihre Genossenschaft eine Immobilie von Dritten erwerben möchte?
Normalerweise bekommt die Genossenschaft hierfür ein direktes Darlehen von der Bank.
Nun kann es jedoch vorkommen, dass die Bank Bedenken hat, bspw. wenn es sich noch um eine sehr neue Genossenschaft handelt.
In diesem Fall möchte die Bank meist einen höheren Anteil an Eigenkapital sehen.
Bleiben wir bei unserem Beispiel:
Die Genossenschaft möchte eine Immobilie für 1 Mio. € erwerben, die Bank möchte jedoch 25% Eigenkapital sehen, also 250.000 €.
Wie machen Sie das in der Genossenschaft?
Sie können diese Summe durch die Zeichnung entsprechender Geschäftsanteile als Geschäftsguthaben einzahlen.
Der Vorteil gegenüber einem privaten Darlehen an die Genossenschaft ist hier die Bilanz: Das Darlehen stellt bilanziell eine Belastung für die Genossenschaft dar. Bei der Zeichnung von Geschäftsanteilen ist dies nicht der Fall und die Genossenschaft steht bilanziell besser dar.
Dies steigert also die Eigenkapitalquote und somit die Bonität der Genossenschaft.
So können Sie der Bank das gewünschte Eigenkapital nachweisen und erhalten ihr Darlehen (vorausgesetzt es sprechen nicht noch andere Faktoren dagegen, wie bspw. die Bankenbewertung der Immobilie).
In beiden Fällen gibt es also eine einfache und unkomplizierte Lösung.
Bedenken Sie dabei immer: Die Genossenschaft ist zwar keine Kapitalgesellschaft, lebt jedoch in der Welt der Kapitalgesellschaften.
Wir empfehlen Ihnen zudem immer bei mehreren Banken nachzufragen um so den besten Deal für Ihre Genossenschaft zu bekommen.
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Zum einen können wir Ihnen einen neuen, hervorragenden Partner für D&O-Versicherungen vorstellen und zum anderen können wir Ihnen von unserem neuen Interessenverband für das Genossenschaftswesen berichten.

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
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