
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Der Vorstand ist ein wichtiges Organ in der Genossenschaft. Doch was ist hier eigentlich möglich und wie kann das Vorstandsamt optimal gestaltet werden?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Ein großer Unterschied zu anderen Unternehmensformen, wie bspw. einer GmbH ist, dass der Vorstand bei einer Genossenschaft auch ehrenamtlich tätig sein kann.
Das betrifft natürlich nur die Vorstandstätigkeiten selbst, nicht jedoch irgendwelche Dienstleistungen o.Ä. für die Genossenschaft.
Was ist nun, wenn Sie bei der Genossenschaft angestellt sind?
In diesem Fall sind Sie immer sozialversicherungspflichtig, auch inkl. Rentenversicherung.
Warum ist das so?
Das liegt daran, dass Sie kein originärer Gesellschafter der Genossenschaft sind, es sei denn, Sie könnten nachweisen, dass Sie die Genossenschaft beherrschen.
Dies ginge bspw. über ein Mehrstimmenrecht.
Doch wie so oft, bringt dies auch einige Konsequenzen mit sich: Bspw. müssen Sie dann auch im Transparenzregister als wirtschaftlich Berechtigter eingetragen sein. Ein weiteres Problem wäre die Nennwert-Barriere. Hier müsste geklärt werden, ob dies so überhaupt noch funktioniert.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie diverse Kosten erstattet bekommen können.
Können Sie Ihre Vorstandstätigkeit bspw. nur ausüben, wenn Ihre Kinder während dieser Zeit betreut sind, so können Ihnen hierfür die Kosten erstattet werden.
Dies gilt natürlich nur für die tatsächliche Zeit, in der Sie ehrenamtlich der Vorstandstätigkeit nachgehen.
Ein anderes Beispiel ist die Fahrzeugführung über die Genossenschaft, wenn Sie als Vorstand bei der Genossenschaft geringfügig beschäftigt sind.
Hier gilt die reguläre 1%-Regelung, welche jedoch bei E-Mobilität nur 0,25% sind.
Das Vorstandsamt kann innerhalb der Genossenschaft sehr weitreichende Auswirkungen haben und vorteilhaft genutzt werden.
In diesem Kontext ist die Gestaltung des Vorstandsamtes ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Ihrer Genossenschaft.
Dabei ist auch eine Beherrschung über das Mehrstimmenrecht möglich, sofern Sie die Konsequenzen in Kauf nehmen möchten.
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Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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