Die Sozialversicherungspflicht und die Genossenschaft
Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit für die Genossenschaft?
Was passiert bei einem Formwechsel?
Welche Optionen gibt es hier?
Es kann vorkommen, dass die Genossenschaft ein Mitglied nicht mehr fördern kann, da dieses bspw. keinen förderfähigen Geschäftsbetrieb mehr hat.
Wie ist mit dieser Situation umzugehen und was kann hier unternommen werden?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Ist nur ein Mitglied betroffen und wird nicht mehr durch den Fördergeschäftsbetrieb erfasst, gibt es 3 Möglichkeiten, wie Sie nun vorgehen können:
Was ist aber, wenn nicht nur 1 Mitglied betroffen ist, sondern gleich alle Mitglieder, d.h. kein Mitglied kann noch vom Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft gefördert werden?
Auch hier haben Sie 3 Optionen:
Leider wird hier oft versucht noch “das Runder rumzureißen”, und es kommt am Ende statt einer einfachen Auflösung zu einer Liquidation oder Insolvenz.
Wie bereits erwähnt, kann die Genossenschaft aufgelöst werden, bspw. wenn der Zweck entfällt. In diesem Fall wird das genossenschaftliche Vermögen an die Mitglieder aufgeteilt.
Diese müssen dies natürlich zum üblichen (persönlichen) Steuersatz versteuern.
Aber auch hier gibt es eine andere Möglichkeit:
Wenn der Zweck entfällt, kann die Genossenschaft auch zur GmbH geformwechselt werden.
WICHTIG: Das gilt in der Regel nur für den Wechsel zur GmbH. Ein Formwechsel zu anderen Strukturen ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Wenn ein oder mehrere Mitglieder in der Genossenschaft nicht mehr gefördert werden können, bedeutet dies nicht zwangläufig das Aus der Genossenschaft.
Oft können schon kleine Veränderungen wieder für Ordnung und Förderbarkeit sorgen.
In jeden Fall raten wir Ihnen jedoch zu einer kompetenten Beratung, um Fehler zu vermeiden und den effizientesten Weg für sich zu nutzen.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit für die Genossenschaft?
Was passiert bei einem Formwechsel?
Welche Optionen gibt es hier?
Die Anteile an einer Genossenschaft sind unpfändbar.
Aber wie sieht es mit den eingebrachten Werten wie Immobilien usw. aus?
Können diese Einbringen durch den Insolvenzverwalter rückgängig gemacht werden?
Wie kann die Genossenschaft Dinge wie bspw. Immobilien trotz mangelnder Liquidität kaufen?
Welche Möglichkeiten zur Kapitalaufstockung gibt es?
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2024