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Kann die Genossenschaft auch im Ausland genutzt werden?

Kann die Genossenschaft auch im Ausland genutzt werden? Und was heißt das eigentlich?

Worauf ist hier zu achten und welche Überlegungen sollten Sie im Vorfeld anstellen?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Geschäfte im Ausland

Prinzipiell spricht nichts dagegen mit der Genossenschaft Geschäfte im Ausland zu tätigen.

Wir raten dabei jedoch von Ländern mit “einem gewissen Ruf” bezüglich Geldwäsche ab, wie bspw. Panama, Nordzypern, etc.

Nicht weil dies prinzipiell verboten wäre, sondern weil dies natürlich eine erhöhte Aufmerksamkeit des Finanzamtes nach sich ziehen kann.

 

Die eigentliche Frage ist jedoch: Zählen diese Auslandsgeschäfte auch zum Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft?

Auch hier spricht nichts dagegen. Natürlich kann auch im Ausland Geld im Zweck der Genossenschaft verdient werden.

Amerikanische LLC

Bei uns treten inzwischen vermehrt Fälle auf, in denen bereits eine amerikanische LLC vorliegt.

Das Feedback von unseren Steuerberatern hierzu ist etwas verhalten, da die amerikanische LLC eher eine Zwitter-Stellung einnimmt.

Wie können Sie diese also auf jeden Fall nutzen?

 

Der offensichtliche Weg ist, die LLC zum Mitglied der Genossenschaft zu machen.

Hält die LLC Anteile an der Genossenschaft, so kann bei einer Ausschüttung durch die Genossenschaft auch regulär Geld an die amerikanische LLC fließen.

Aber Vorsicht: Wie wird dies nun versteuert? Zu 25% oder zu 1,5%?

Hier werden es eher die 25% werden, da die LLC nicht in Europa ansässig ist.

 

Für dieses Problem haben wir auch eine alternative Vorgehensweise gefunden.

Gemeinsam mit einem tschechischen / slowakischen Rechtsanwaltsverein gründen wir in der Slowakei GmbHs. Dies kann aus der Genossenschaft heraus geschehen, als Tochterunternehmen, oder auch gesondert.

Hier ist nach dem gleichen Prinzip eine Ausschüttung zu 1,5%, bzw. 1,7% Steuern möglich.

Dieses slowakische Unternehmen kann das wiederum Geschäfte mit allen machen.

Das Vorgehen ist mit jeder europäische Struktur möglich.

Beratung zu Auslandsstrukturen

Wie so oft, empfehlen wir Ihnen sich hier ausführlich beraten zu lassen, damit Sie am Ende auch eine Struktur erhalten, die genau zu Ihrem Vorhaben passt und vor allem auch funktioniert.

Bei der Wahl Ihres Beraters möchten wir noch darauf hinweisen, dass Steuerberater hierzu nur beraten dürfen, wenn sie beim Bundeszentralamt für Steuern einen Fall eröffnen. Diese Regelung gibt es seit 2023 und bedeutet letztendlich, dass das Bundeszentralamt für Steuern darüber informiert wird, was ein Steuerpflichtiger gerade mit dieser Beratung plant.

Hier ist also Vorsicht geboten, da dies auch seitens des Steuerberaters einen hohen Aufwand bedeutet und zu großen Problemen führen kann, wenn er diese Vorgehensweise nicht einhält.

Entsprechend versuchen sich die meisten Steuerberater derzeit aus diesen Themen rauszuhalten.

Wann lohnt sich die Nutzung im Ausland?

Diese Strukturen lohnen sich, wenn Sie tatsächlich vorhaben diese sie aktiv zu nutzen und echte Geschäfte zu machen.

Wenn Sie jedoch eigentlich nur günstig Geld ins Ausland bekommen möchten, müssen wir Sie enttäuschen.

Das ist auf diesem Wege nicht möglich.

 

Natürlich können Sie mit einer Gesellschaft im Ausland günstiger versteuern und dort oder auch in Deutschland wieder investieren. Aber auch hier gibt es immer wieder Stolpersteine, die allzu schnell übersehen werden.

Entsprechend raten wir Ihnen dazu hier sehr genau hinzuschauen und Vorsicht walten zu lassen.

 

hat Ihre Genossenschaft ausländische Mitglieder oder Tochter-Unternehmen besteht natürlich immer die Möglichkeit der Ausschüttung oder Erbringung von Dienstleistungen in die eine oder andere Richtung.

Aber auch diese Vorgänge müssen immer ordnungsgemäß ablaufen und “Hand und Fuß” haben.

Fazit

Die Genossenschaft funktioniert im Ausland ebenso wie in Deutschland. Es ist nicht nötig zusätzlich noch eine ausländische Genossenschaft zu gründen um dort Geschäfte machen zu können.

Außerdem lassen sich mit der Genossenschaft auch diverse Auslandsstrukturen gestalten, die Sie effizient nutzen können.

Bei solchen Vorhaben ist es immer sehr wichtig sich vorab ausführlich zu informieren und entsprechend beraten zu lassen um im Anschluss keine Probleme zu bekommen.

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