
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
Können Sie im Falle einer Vermögensübergabe an die nächste Generation, mithilfe einer Genossenschaft, bestimmen was über Ihren Tod hinaus damit geschieht?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Durch die Satzungsgestaltung wird ein Rahmen erschafft, in dem sich die Mitglieder der Genossenschaft bewegen können.
Dies können neben positiven Effekten und Möglichkeiten auch diverse Verpflichtungen sein.
Doch auch wenn mit der Satzung vielen vorgegeben und gestaltet werden kann, ist es nicht möglich damit diverse Gesetze zu umzugehen.
Hier muss also immer genau hingeschaut werden, was erreicht werden soll und ob dies überhaupt möglich ist, bzw. über welche Gestaltungsmittel sich dieses Ziel erreichen lässt.
Wir hatten bspw. einen Fall, bei dem zwei Damen gemeinsam eine Genossenschaft gründen wollten und dabei ausschließen wollten, dass männliche Nachkommen einen Genossenschaftsanteil erben können.
Das ist so natürlich nicht möglich!
Das Erbrecht von jemandem kann nicht einfach per Satzung außer Kraft gesetzt werden.
In solch einem Fall sind also eindeutig Grenzen erreicht, bei denen die Satzung nichts ändern kann.
Gesetze, bzw. bestehendes Recht können nicht einfach durch die Satzung ignoriert oder verändert werden.
Was jedoch durchaus möglich ist, ist bspw. dafür zu sorgen, dass das erwirtschaftete Geld vorrangig für den Tierschutz verwendet wird.
Dies kann erreicht werden, indem eine Satzung geschaffen wird, die sich vorrangig um den Tierschutz kümmert.
Dabei kann diese Satzung auch „festgesetzt“ werden, sodass diese nicht mehr / nur sehr schwer veränderbar ist.
Das heißt, neben der Gestaltung des Fördergeschäftsbetriebs, kann die Satzung auch darüber hinaus weitere Aspekte für die Zukunft festlegen und gestalten.
Gestalterisch ist in der Genossenschaft mit der richtigen Ausarbeitung der Satzung vielen möglich.
Dabei müssen jedoch immer die geltenden Gesetze beachtet werden, welche nicht einfach per Satzung ausgehebelt werden können.
Zudem ist es möglich eine Satzung festzusetzen, sodass diese nach Ihrem Tod nicht einfach angepasst werden kann.
Wichtig ist bei der Genossenschaft immer die dahinter stehende Philosophie:
Was einer allein nicht kann, schafft man gemeinsam – Einer für alle, alle für einen!
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Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
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