Die Sozialversicherungspflicht und die Genossenschaft
Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit für die Genossenschaft?
Was passiert bei einem Formwechsel?
Welche Optionen gibt es hier?
Es gibt gute Nachrichten: Der Referentenentwurf zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes liegt nun vor.
Dabei werden viele Themen angegangen, die den Genossenschaften den alltäglichen Betrieb zukünftig leichter machen werden, aber auch eindeutiger aufzeigen wo die Grenzen liegen und welche Gestaltungen eben nicht möglich sind.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Der Referentenentwurf enthält eine Vielzahl von Änderungen, die wir Ihnen hier gerne einmal vorstellen möchten.
Digitalisierung
Falls diese Änderungen in Kraft treten, besteht die Möglichkeit auch digital zu gründen.
D.h. es ist nicht mehr zwingend eine Zusammenkunft der Mitglieder nötig. Dies gilt auch im späteren Verlauf für (wesentliche) Beschlüsse.
Gründungsgutachten der Verbände
Zur Zeit sind die Gründungsgutachten nicht einheitlich geregelt und sehen je nach Verband unterschiedlich aus. Dabei gibt es Verbände mit sehr schmal gehaltenen Gründungsgutachten über 2 Seiten, aber auch welche mit sehr ausführlichen Gründungsgutachten über 30 Seiten. Die Spanne ist hier sehr groß.
Dies soll sich nun ändern. Eventuell soll es hierfür sogar ein Formblatt geben.
Der tatsächliche Mehrwert dieses Punktes wird diskutiert. Beispielsweise argumentiert die Rechtsanwaltskammer, dass sie durchaus in der Lage ist die bisherigen Gründungsgutachten zu interpretieren und auch jetzt bereits in Lage ist nicht funktionierende Genossenschaften auszusortieren.
Wir sind jedoch der Meinung, dass dieser Punkt ein echter Gewinn wäre. Hiermit ließen sich bspw. schneller und effizienter Genossenschaften identifizieren, die nicht korrekt gestaltet wurden und entsprechend nicht funktionieren.
Fokus auf den Fördergeschäftsbetrieb
Die Verbände werden zudem angehalten zukünftig mehr auf den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft zu achten.
Dabei werden auch bestehende Genossenschaften überprüft.
Auch dies kommt uns sehr entgegen, da wir auch schon immer besonders mit dem Fördergeschäftsbetrieb arbeiten.
Die korrekte Ausarbeitung und Gestaltung des Fördergeschäftsbetriebs ist mit das Komplizierteste am Gründungsprozess – auch mit Hinblick auf die Endstruktur inkl. Tochter-Unternehmen, etc.
Datenbank für Genossenschaftsverbände
Es soll eine eigene, staatsseitig geführte Datenbank geben, in der alle, in Deutschland aktiven Verbände verzeichnet sind.
Hier wird es auch möglich sein entsprechende Hinweise zu den Verbänden zu hinterlegen.
Bspw. gibt es Verbände, die gar kein Gründungsgutachten erstellen dürfen, was Ihnen als potenzielles Mitglied so aber nicht kommuniziert wird. Stattdessen wird eine andere Gesellschaft mit dem Gründungsgutachten beauftragt.
Vereinfachung der Eintragung ins Genossenschaftsregister
Der Vorgang der Eintragung soll vereinfacht und die Dauer des Vorgangs verkürzt werden. Dabei werden 20 Tage avisiert.
Die durch den Referentenentwurf angestrebten Anpassungen bringen große und kleine Änderungen mit sich.
Vor allem erleichtern sie den Behörden und Institutionen bestimmte Genossenschaften auszusortieren.
Doch welche Genossenschaft sind damit eigentlich gemeint?
Es handelt sich um “Kapital-Einsammel-Genossenschaften”.
Diese sind, laut dem Referentenentwurf, oftmals als Baugenossenschaften getarnt, haben jedoch als primäres Ziel Geld einzusammeln.
Wenn Sie bereits eine Genossenschaft haben und nicht mit uns gegründet haben, empfehlen wir Ihnen, Ihren Fördergeschäftsbetrieb prüfen zu lassen.
Das können wir natürlich gerne für Sie übernehmen.
Auch für unsere Bestandskunden bieten wir eine günstige Prüfung der Satzung an.
Ansonsten veranstalten wir immer wieder Webinare zu diesen Themen, zu denen Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.
Spielen Sie jedoch erst mit der Idee zu gründen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an einem unserer kostenlosen Webinare.
Dabei veranstalten wir verschiedene, kostenlose Webinare zu den Verschiedenen Formen und Zwecken einer Genossenschaft.
Schauen zu Sie gerne vorbei: Zu den kostenlosen Webinaren
Der Referentenentwurf bringt eine Vielzahl an Änderungsvorschlägen mit sich, die wir sehr begrüßen.
Dabei sollen viele Prozesse in der Gründung und dem Betrieb der Genossenschaft vereinfacht werden, während es dysfunktionalen, bzw. illegalen Genossenschaften schwieriger gemacht wird.
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