Haben Sie ein operatives Risiko in Ihrem Geschäft, besteht die Möglichkeit hierfür diverse Versicherungen abzuschließen.
Allerdings gibt es Risiken, die Sie auch durch Versicherungen nicht “weg” bekommen.
Hier hat uns der Gesetzgeber die Möglichkeit der “juristischen Person” an die Hand gegeben.
So wird, bspw. mit einer GmbH oder einer Genossenschaft verhindert, dass Sie persönlich haftend sind.
Der klassische Weg, um solche Risiken zu minimieren, ist nicht die Genossenschaft, sondern eher die Überführung in eine UG oder GmbH.
Da wir die Genossenschaft jedoch meist auch nutzen um das (ehemals persönliche) Vermögen zu schützen, kommt es durch Verknüpfungen zu diesen GmbHs oder UGs, die über eine Beteiligung hinaus gehen, leider oft zu einer Risikoverschärfung.
Wie sieht also eine mögliche Lösung aus?
Sie gründen eine Genossenschaft für Ihr privates Vermögen.
Die GmbH- oder UG-Anteile können dann (meist steuerneutral) ebenfalls in die Genossenschaft eingebracht und so aus dem Privatvermögen ausgegliedert werden.
Dadurch werden alle Erträge aus diesen Unternehmen, die Sie ausschütten möchten, zu 95% steuerfrei in die Genossenschaft hineinfließen.
Beispiel:
Sie haben ein Einzelunternehmen zu einer GmbH oder UG geformwandelt und bringen diese nun als Tochter unter die Genossenschaft.
Der erwirtschaftete Gewinn aus diesem Unternehmen kann nun zu 95% steuerfrei in die Genossenschaft gebracht werden.
Diese Struktur wäre bis dahin auch so mit eine GmbH möglich.
Warum dann also die Genossenschaft?
Der Punkt ist folgender: Die GmbH-Anteile lassen sich Ihrem Privatvermögen zuordnen. Ist Ihre GmbH also 1 Mio. € wert, so lassen sich Ihrem Privatvermögen Anteile im Wert von 1 Mio. € zurechnen.
Diese können ggf. auch erbschaftsteuerlich behandelt werden.
Das ist bei einer Genossenschaft anders.
Die Genossenschaftsanteile werden immer nur zum Nennwert bewertet, d.h. sie variieren nicht mit dem Wert der Genossenschaft, bzw. verändern sich nicht bei Vermögenszuwachs in der Genossenschaft.