
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Muss die Genossenschaft Rundfunkgebühren / GEZ bezahlen?
Wie sieht es hier mit den Fördermöglichkeiten aus?
Was ist möglich und worauf sollten Sie achten?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Der Rundfunkbeitrag gilt für alle, die dies nutzen / nutzen können.
Das gilt für Betriebe ebenso wie für Privatpersonen.
Für Betriebe gibt es jedoch die Möglichkeit die GEZ zu reduzieren, bspw. wenn sich mehrere Betriebe in einem Gemeinschaftsbüro aufhalten.
Ähnlich wie bei Privathaushalten, bei denen der Rundfunkbeitrag nur pro Haushalt und nicht pro Person im Haushalt erhoben wird.
Damit wird es dann zwar pro Kopf / pro Betrieb günstiger, die Gesamtsumme am Ende ist jedoch die gleiche und muss bezahlt werden – unabhängig davon ob es sich um eine GmbH, eine Genossenschaft oder eine andere Unternehmensform handelt.
Manch einer kommt nun auf die Idee, nicht nur die betriebliche GEZ-Gebühr, sondern auch die private vom Geschäftskonto zu bezahlen.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dies den Finanzbehörden durchaus bekannt ist und solch eine Vorgehensweise zu Problemen führen kann.
Nun ist es so, dass bei der Genossenschaft i.d.R. keine steuerliche Außenprüfung stattfindet, da hier ja spätestens alle 2 Jahre der Verband prüft.
Dennoch, ist diese Vorgehensweise auch hier nicht in Ordnung und kann auch dem Prüfer vom Verband auffallen.
Die Genossenschaft kann die Rechnung der GEZ also nur dann begleichen, wenn die Rechnung auch auf sie ausgestellt wurde.
Hier wird also deutlich: Wenn die Genossenschaft etwas bezahlen soll, muss es hierfür immer eine Rechnung mit der Genossenschaft als Adressat geben.
Das gilt nicht nur für den Rundfunkbeitrag, sondern eben auch für alles andere.
Wenn Sie Ihren Privaturlaub buchen (logischerweise auf Ihren Namen), können sie die Kosten hierfür nicht einfach von der Genossenschaft begleichen lassen, bzw. sich diese „zurück holen“.
Die Genossenschaft kann demnach nur Rechnungen begleichen, die auch an sie adressiert sind.
Hinzu kommt: Dinge aus Ihrem täglichen Bedarf kann und darf die Genossenschaft nicht bezahlen.
Dies wird im Betriebsausgabenabzugsverbot geregelt.
Was zählt zur „Förderung“ und was nicht?
Eine spannende Frage, die uns immer wieder anhand von verschiedenen Beispielen gestellt wird.
Im Falle der GEZ / des Rundfunkbeitrags ist es eindeutig: Die betriebliche GEZ zahlt die Genossenschaft, die private GEZ zahlen Sie privat.
Zudem gilt: Die Genossenschaft kann nur die Kosten tragen für die eine ordentliche Rechnung, ausgestellt auf die Genossenschaft vorliegt.
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Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
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Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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