
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Es kursieren viele Ideen und Gerüchte rund um die Einbringung von Immobilien in eine Genossenschaft.
Ganz besonders bei dem Minderwertverkauf von Immobilien zur Einbringung.
Hier wird gerne der Nießbrauch als mögliche Option genannt.
Doch funktioniert das so einfach? Worauf ist zu achten?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Häufig ist zu lesen, dass ein eingetragener Nießbrauch die Grunderwerbssteuer mindern würde.
Das stimmt so nicht!
Es ist zwar prinzipiell möglich mit dem Nießbrauch ertragssteuerlich zu arbeiten, in unserem Modell ist dies jedoch nicht möglich.
Wenn Sie einen Nießbrauch eintragen, z.B. ein Wohnrecht oder das Recht auf Entgelt zugunsten einer Person, so ein ein Verkauf zu 10% der Grunderwerbssteuer nicht sinnvoll, da diese Recht dem zugerechnet werden.
Was ist nun mit dem Nießbrauch um bspw. die Immobilien in Raten zahlen zu können?
Hier handelt es sich nicht um einen Nießbrauch, der im Grundbuch eingetragen wird, sondern um einen zivilrechtlichen Vertrag.
Kann man den Nießbrauch einfach später (nach der Einbringung) eintragen?
Das wäre keine gute Idee, da es hier dann um eine Schenkung handelt.
Natürlich können Sie sich sehr gerne durch uns beraten lassen.
Dabei ist Ihre Offenheit sehr wichtig, damit wir Ihre tatsächliche Situation kennen und darauf basierend einen Plan erarbeiten können.
Sie können sich aber sehr gerne vorab in einem unserer kostenlosen Webinare zu verschiedenen Themen, wie bspw. der Einbringung von Immobilien in eine Genossenschaft informieren.
Diese Webinare finden Sie hier:
Wie Sie sehen, ist dies kein einfaches Thema. Es ist unbedingt erforderlich sich immer Ihre individuelle Situation genau anzuschauen und darauf basierend die ideale und kostengünstigste Lösung zu erarbeiten.
Wir arbeiten fortlaufend mit mehreren Steuerberatern zusammen an diesem Thema um hier immer auf dem aktuellsten Stand zu sein und die effektivsten Lösungen zu finden.
Sie können unseren Lösungen hier also vertrauen.
Wichtig ist, dass Sie alle Schritte genauso umsetzen, wie durch unsere erarbeitete Lösung vorgeben.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge

Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?

Heute haben wir gleich zwei gute Neuigkeiten für Bestandsgenossenschaften.
Zum einen können wir Ihnen einen neuen, hervorragenden Partner für D&O-Versicherungen vorstellen und zum anderen können wir Ihnen von unserem neuen Interessenverband für das Genossenschaftswesen berichten.

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
Was genau ist da eigentlich passiert?
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2026