Urlaubsreise im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft?
Wie funktioniert das mit den Reisen im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft?
Was gehört dazu und was nicht? Wer muss was bezahlen?
Worauf ist zu achten?
Wie kann die Genossenschaft Dinge wie bspw. Immobilien trotz mangelnder Liquidität kaufen?
Welche Möglichkeiten zur Kapitalaufstockung gibt es?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Normalerweise sollte die Genossenschaft genügend Geld für die gewünschte Anschaffung haben.
Dieses verdient die Genossenschaft aus ihrem Fördergeschäftsbetrieb, sonstigen Geschäften oder aus Übertragungen aus Tochtergesellschaften.
Doch was ist nun, wenn die Genossenschaft etwas anschaffen möchte, wofür die Liquidität noch nicht ausreicht?
In diesem Fall kann man der Genossenschaft ein Darlehen geben.
Wenn Sie kein Unternehmer sind, dürfen Sie dieses Darlehen maximal in Höhe von 25.000 € und zu 1,5% Zinsen geben.
So soll einer Bereicherung über die Zinszahlung vorgebeugt werden.
Als Unternehmer sieht dies etwas anders aus.
Hier beläuft sich die max. Darlehenshöhe auf ca. 2,5 Mio €.
Dabei darf das Geld aus dem Darlehen ausschließlich für das Anlagevermögen verwendet werden, jedoch keinesfalls für das Umlaufvermögen.
Zum Anlagevermögen zählen bspw. Immobilien, Autos, Betriebsbedarf wie Schreibtische, Computer, etc.
In jedem Fall müssen Sie einen Darlehensvertrag haben, in dem auch §21b des GenG widergegeben ist.
Eine Alternative zum Darlehen stellt das Zeichnen von Geschäftsanteilen in Höhe der benötigten Summe dar.
Wenn die Genossenschaft also ein Auto für 20.000 € anschaffen will, können Sie dafür Geschäftsanteile im Wert von 20.000 € zeichnen.
Der Vorteil ist, dass dies in der Bilanz besser aussieht, da es sich eben nicht wie beim Darlehen um eine Verbindlichkeit handelt.
Wenn die Situation anders herum ist, d.h. Sie haben Geld aber keine Genossenschaft, so gibt es auch hier Möglichkeiten.
Angenommen Sie haben 1 Mio € versteuertes Geld.
Dieses können Sie in eine GbR umgliedern und diese ins Handelsregister eintragen lassen. So entsteht eine OHG, die Sie zur Genossenschaft formwechseln können.
Es gibt 3 Wege um Geld in die Genossenschaft zu bringen:
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