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Das Transparenzregister und Mehrstimmrecht in der Genossenschaft

Was hat es eigentlich mit dem Transparenzregister zu tun?
Was muss eingetragen werden und wie sieht es mit den Regelungen im Falle eines Mehrstimmenrechts in der Genossenschaft aus?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister wird in elektronischer Form geführt und enthält Eintragungen zu den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen.

Dies sind nach § 3 GwG (Geldwäschegesetz) die natürlichen Personen in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtseinheit oder Rechtsgestaltung letztlich steht.

 

Was bedeutet das?

Als Unternehmer sind wir verpflichtet unsere Unternehmen in das Transparenzregister einzutragen. Hier gibt es eine lange Liste, wer dort alles aufgeführt werden muss.

Aus dem Eintrag muss hervorgehen, von wem das jeweilige Unternehmen beherrscht wird.

Die Eintragung muss von Ihnen selbst vorgenommen werden und Sie müssen diese bezahlen – obwohl sie verpflichtend ist.

Wer kann die Angaben einsehen?

Es gibt nur wenige Berechtigte, die einen Zugang zu den Daten des Transparenzregisters haben.

Die Angaben sind also nicht für die Öffentlichkeit einsehbar.

 

In Einzelfällen kann eine Einsicht gewährt werden.

Hierfür muss ein Antrag gestellt werden – sogar für das eigene Unternehmen.

Was muss die Genossenschaft im Transparenzregister angeben?

Die Genossenschaft muss sich ins Transparenzregister eintragen.

Jedoch ist dies hier ein bisschen anders als bei den GmbHs, bei denen einfach alle Anteilseigner eigetragen werden. Bei der GmbH sind diese immer auch wirtschaftlich Berechtigte.

 

Bei der Genossenschaft ist das etwas anders.

Hier ist immer derjenige wirtschaftlich berechtigt, der die meisten Stimmen auf sich vereint.

D.h. wenn die Genossenschaft mindestens 4 Mitglieder hat und jedes Mitglied hat eine Stimme, dann muss keines der Mitglieder im Transparenzregister eingetragen werden.

In diesen Fällen wird lediglich der Vorstand als fiktiv wirtschaftlich berechtigt eingetragen.

Besonderheit: Mehrstimmenrecht

Wenn Sie in Ihrer Genossenschaft ein Mehrstimmenrecht eingeräumt haben, verhält es sich mit den Angaben im Transparenzregister etwas anders.

Mehr Stimmen bedeuten auch immer mehr Beherrschung.

 

Um bei unserem Beispiel zu bleiben:

Ihre Genossenschaft hat 4 Mitglieder, dabei hat eine Person 4 Stimmen und die anderen drei Mitglieder haben drei Stimmen.

Die eine Person mit den 4 Stimmen ist in diesem Fallbeherrschend und damit auch wirtschaftlich berechtigt.

Im Transparenzregister wird diese Person also auch als wirtschaftlich Berechtigter eingetragen.

Fazit

Wie Sie sehen liegen de Besonderheiten einer Genossenschaft immer wieder im Detail.

Ein Mehrstimmenrecht in Ihrer Genossenschaft kann also Vorteile aber eben auch Nachteile bringen.

In der Regel möchten Sie nicht als wirtschaftlich berechtigt gelten, um das Risiko zu vermeiden, dass dieser Status auf andere Regeln und Gesetze übertragen wird.

 

Wenn Sie Ihren Transparenzregistereintrag nicht selbst vornehmen möchten oder sich bei den Angaben unsicher sind, können Sie sich, sofern Sie mit uns gegründet haben, gerne an unser Team wenden.

Wir helfen Ihnen hier gerne weiter und wickeln die Eintragung ins Transparenzregister für Sie ab.

Kontaktieren Sie uns hierzu gerne direkt:

info@gutegenossenschaft.de

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