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Die Genossenschaft und die gemeinnützige Treuhandstiftung

Wie lässt sich die gemeinnützige Treuhandstiftung in Verbindung mit einer Genossenschaft nutzen?
Wann ist diese Struktur sinnvoll und worauf ist dabei zu achten?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Was ist eine gemeinnützige Treuhandstiftung?

Der Begriff der Stiftung ist den meisten bereits geläufig.

Eine Treuhandstiftung ist jedoch ein bisschen anders. Diese kann anders gegründet werden: Es wird keine Stiftungsbehörde benötigt.

Dadurch ist der Vorgang der Gründung meist schneller.

Die Gemeinnützigkeit muss mit dem Finanzamt abgestimmt werden.

 

Sie können Geld in die gemeinnützige Treuhandstiftung spenden und erhalten hierfür eine Spendenquittung.

Diese können Sie wiederum in einem gewissen Maß steuerlich geltend machen.

Das Zusammenspiel mit der Genossenschaft

Die Erträge des Geldes kommen dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung zugute.

Entsprechend muss das Geld irgendwo angelegt werden.

Nun stellt sich hier oft die Frage, ob und wie es möglich ist, dieses Geld selbst zu verwalten.

Hier kommt die Genossenschaft ins Spiel. Die gängige Idee ist es, das Geld einfach in der Genossenschaft anzulegen.

Dabei gibt es einen großen Haken:

Wie können Sie als Dritter, Geld in der Genossenschaft anlegen?

 

 

Die erste Option wäre ein Darlehen an die eigene Genossenschaft.

Jedoch wird dies vom Finanzamt zur Gemeinnützigkeit nicht anerkannt, da in unserem Beispiel die Mitglieder der Genossenschaft die gleichen Personen sind, wie die Geldgeber für die Stiftung.

 

 

Die zweite Option wäre als investierendes Mitglied der Genossenschaft aufzutreten.

Allerdings gibt es dabei kein Renditeversprechen, da die Generalversammlung eine Rendite jedes Jahr aufs Neue beschließen muss.

 

Sollte einer dieser Wege dennoch gewählt werden, läuft die Stiftung Gefahr, dass ihr die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, was wiederum hohe Zurückzahlungen / Kosten verursachen kann.

 

Doch wie verhält es sich, wenn Sie das Geld in einer fremden Struktur anlegen, also bspw. einer Genossenschaft, die nicht Ihnen gehört?

Das wäre tatsächlich eine Möglichkeit, sofern die Mitglieder der Genossenschaft und die Geldgeber der Stiftung nicht identitätsgleich sind.

Eine gute Option wäre hier eine große Bauträgergenossenschaft, die Immobilien baut und verkauft und somit auch Renditen erzielt.

Fazit

Wie Sie sehen muss hier jeweils genau hingeschaut werden, was tatsächlich möglich ist und welche Folgen die verschiedenen Optionen haben, auch wenn diese oberflächlich betrachtet zunächst sehr attraktiv klingen.

Wir raten Ihnen bei solch einem Vorhaben immer zu einer professionellen Beratung um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.

 

Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Schauen Sie auch gerne bei unseren kostenfreien Webinaren vorbei – hier finden Sie ebenfalls viele spannende Fragen und Antworten zum Thema.

 

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