
Wie bekomme ich Werte wieder aus der Genossenschaft raus?
Wenn Sie Werte in eine Genossenschaft einbringen, können Sie dieser später auch wieder aus der Genossenschaft entnehmen?
Leider kommt es auch bei unseren Kunden immer wieder zu Fehlern, wenn es um die Förderungen und Subventionen in der Genossenschaft geht.
Wie genau funktioniert hier also unser bewährtes System?
Worauf sollten Sie achten?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Bereits 2021/2022 haben wir aufgrund neuer Erkenntnisse und Urteile das System der Förderungen und Vergünstigungen für unsere Kunden umgestellt.
Das Stichwort war hier die „Mindestbemessungsgrundlage“.
Was genau ist das nochmal?
Wir haben folgende Situation:
Für Anschaffungen, bei denen Sie die Vorsteuer ziehen können, müssen Sie diese über 60 Monate als Umsatzsteuer „zurückführen“, wenn Sie diese Gegenstände subventioniert zur Verfügung stellen.
Normalerweise werden diese Anschaffungen im Betrieb genutzt und darüber wieder zurück geführt.
Doch bei einer Subventionierung ist dies nicht der Fall, weshalb die Vorsteuer als Umsatzsteuer zurückgeführt werden muss.
Nun haben wir ebenfalls bereits 2021/2022 festgestellt, dass es nicht möglich ist, Dinge den Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Hier kann es sich sonst durchaus um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln.
Wie kann nun also eine mögliche Lösung aussehen?
Es ist ganz einfach:
Alle Gegenstände, die Sie in der Genossenschaft einkaufen und die durch die Mitglieder genutzt werden sollen, werden an die Mitglieder vermietet.
Auf den Mietpreis erheben Sie zudem die Umsatzsteuer auf die tatsächliche Höhe der Leistung.
Ein Beispiel:
Die Genossenschaft hat ein Leasingfahrzeug, welches es an die Mitglieder vermietet.
Der Wert des Leasings liegt bei 600 € / Monat.
Die Genossenschaft vermietet das Auto nun für 1 € / Monat an das Mitglied, allerdings kommt zu diesen 1 € eben noch die Umsatzsteuer für die 600 € des Leasings hinzu.
Der Vorgang ist also eigentlich ganz leicht, allerdings kommt es hier aufgrund der Umsatzsteuerthematik immer wieder zu Verwirrungen bei denen schon mal die ursprüngliche Art und Weise wie man fördert vergessen wird.
Was ist also neben der Mindestbemessungsgrundlage noch zu beachten?
Zunächst einmal kann nicht einfach irgendetwas gekauft und dann vergünstigt an die Mitglieder vermietet werden.
Hierfür bedarf es immer eines Beschlusses – am besten durch alle Mitglieder.
Außerdem muss diese Subvention im Fördergeschäftsbetrieb dargestellt sein, d.h. aus eben diesem Fördergeschäftsbetrieb muss eindeutig hervorgehen, dass die Genossenschaft so etwas macht. Wir arbeiten hier vor allem mit dem gemeinschaftlichen Wareneinkauf.
Eine weitere, sehr wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass es bei der Anschaffung eine Rechnung mit der Genossenschaft als Adressat geben muss.
Ist dies nicht der Fall, kann auch nicht gefördert werden.
Zudem ist nicht alles förderbar.
Dinge des täglichen Bedarfs bspw. können nicht gefördert werden.
Luxusgegenstände können, bis auf wenige Ausnahmen, ebenfalls nicht gefördert werden.
Dennoch ist die Palette der Möglichkeiten groß. In manchen Fällen lohnt sich auch eine Abstimmung mit dem Finanzamt. Dies machen wir bspw. inzwischen regelmäßig, wenn es um Reisemobile geht.
Es gibt also eine ganze menge an Möglichkeiten, was Sie in der Genossenschaft fördern und vergünstigen können.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie es richtig machen und alle Vorgaben und Prozesse einhalten.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Förderungen korrekt sind, können Sie sich gerne für eine Überprüfung an uns wenden:
Außerdem bieten wir auch ein kostenloses Webinar für Förderungen & Vergünstigungen an:
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