
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Wie ist das mit den Luxusautos in der Genossenschaft?
Stimmen kursierende Gerüchte zur Anschaffung und Förderung von Luxusautos in der Genossenschaft?
Was ist möglich und was ist Unsinn, oder sogar komplett verboten?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Ja, prinzipiell können Sie ein Auto wie bspw. einen Porsche in der Genossenschaft haben, sofern dies berechtigt ist und Sie diesen entgeltlich an die Mitglieder vermieten.
In diesem Fall können Sie ihn sogar subventionieren.
Aber worin besteht dann das Problem?
Handelt es sich jedoch um ein sogenanntes Luxusfahrzeug, kann dieses nur unter bestimmten Bedingungen überhaupt in den Betriebsaufwand gebracht werden.
Die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges sollten Sie gut argumentieren können und vorab mit dem Finanzamt abstimmen.
Es gibt aber noch ein anderes Problem:
Luxusautos verlieren über Zeit nicht an Wert, sondern werden wertvoller.
Es kann also passieren, dass Sie solch ein Auto für 1 Mio. € kaufen, die Anschaffungskosten abschreiben und nach 3 Jahren ist das Auto 3 Mio. € wert.
Dann müssen Sie die Differenz versteuern.
Wenn Sie dieses Auto jedoch privat halten, sieht das anders aus.
Nach einem Jahr können Sie dieses Auto, aus steuerlicher Sicht, steuerfrei verkaufen, da die Spekulationsfrist hier nur ein Jahr ist.
Das gilt übrigens für alle Dinge, die Wertzuwächse haben, außer Immobilien und PV-Anlagen.
Respektive besteht dieses Problem bei der Anschaffung solcher Dinge in der Genossenschaft auch bei anderen Dingen, wie bspw. Kunstobjekten.
Hier geht es also ein bisschen um eine Philosophie-Frage.
Nur weil Sie es prinzipiell können, sofern Sie die Bedingungen erfüllen, müssen Sie es deshalb auch so machen?
Ist es wirklich notwendig so ein Auto in die Genossenschaft zu bringen? Oder lohnt sich vielleicht doch eher eine private Anschaffung?
Im Zweifelsfall helfen wir gerne weiter.
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Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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