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Urlaubsreise im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft?

Wie funktioniert das mit den Reisen im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft?

Was gehört dazu und was nicht? Wer muss was bezahlen?

Worauf ist zu achten?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Voraussetzungen

Damit eine gemeinschaftlich eingekaufte Reise auch wirklich eine ist, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein:

  1. Zunächst sollte der gemeinschaftliche Wareneinkauf in der Satzung der Genossenschaft verankert sein.
  2. Die Teilnahme muss allen Mitglieder angeboten werden
  3. Der Kauf erfolgt durch die Genossenschaft, d.h. die Rechnungen (Hotel, Anbieter, Reisebüro, etc.) müssen auf die Genossenschaft ausgestellt sein.

Private Ausgaben

Einen Teil der Kosten kann und darf die Genossenschaft jedoch gar nicht tragen. Diese Dinge werden den Mitgliedern also in Rechnung gestellt.

Dazu gehören unteranderem:

  • Dinge des täglichen Bedarfs
  • Höchstpersönliche Dinge

 

Das bedeutet, dass auch das Essen nicht von der Genossenschaft bezahlt oder subventioniert werden kann.

Grob überschlagen kann man sagen, dass folgende Anteile vom Gesamtwert der Reise durch die Mitglieder privat zu tragen sind:

  • Frühstück. ca. 5 – 10%
  • Halbppension: ca. 15%
  • Vollpension: ca. 20%

Ausgaben ohne Rechnung?

Doch wie verhält es sich bei anderen Dingen, die “drum herum” entstehen, wie bspw. Taxifahrten, Zugfahrten, Bergbahnen, etc.?

In vielen Fällen erhält man hier keine Rechnung.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Bei Dingen bis 250 € genügt es auch einfach direkt über ein Zahlungsmittel der Genossenschaft (Kredit- oder EC-Karte) zu bezahlen.

Bitte heben Sie hier unbedingt die Belege auf.

Problematisch wird es bei Barzahlungen.

Gemeinschaftlicher Wareneinkauf - was geht?

Alles, was höchstpersönlich ist oder Dinge des täglichen bedarfs lassen sich nicht im gemeinschaftlichen Wareneinkauf einkaufen.

Aber sehr viele Dinge kann man durchaus gemeinschaftlich einkaufen.

Neben den Reisen wären das z.B. Konzertkarten, Theaterkarten, etc.

 

Aber nicht vergessen:

Die Genossenschaft kann diese Dinge für die Mitglieder subventionieren, aber sie nicht an die Mitglieder verschenken!

Fazit

Reisen können durchaus im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft erworben werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Dabei besteht i.d.R. auch immer ein privater Kostenanteil, den die Mitglieder neben dem vergünstigen Preis für die Reise selbst zu tragen haben.

 

Wichtig: Sammeln Sie alle Belege, auch wenn diese nicht direkt die Genossenschaft als Adressat haben, bzw. keine Angabe des Adressaten möglich ist.

 

Wie so oft heißt es also auch hier: Eigentlich ist es ganz einfach.

 

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